Weisungen an die Krankenkasse SLKK

Bern, 30.9.2022 – Als Aufsichtsbehörde hat das BAG gegenüber der Krankenkasse SLKK infolge gravierender Mängel 15 Weisungen erteilt. Die SLKK hat alle Weisungen akzeptiert und will sie umsetzen.

Bei Untersuchungen im Anschluss an eine Aufsichtsbeschwerde und infolge der Entscheide verschiedener Gerichte sind wir auf schwerwiegende und zahlreiche Mängel bei der SLKK gestossen. Diese betreffen sowohl die Handhabung eines konkreten Falles als auch generell den vertrauensärztlichen Dienst, die juristischen Kompetenzen und die interne Organisation des Versicherers.

Im Interesse der Versicherten und im Hinblick auf eine einwandfreie Geschäftsführung und rechtskonforme Organisation muss die SLKK diese Mängel vollständig und rasch beheben. Deshalb haben wir mittels 15 Weisungen verlangt, dass die SLKK verschiedene Massnahmen ergreift. Die Umsetzung dieser Massnahmen werden wir überwachen.

Als Aufsichtsbehörde stellen wir erfreut fest, dass die SLKK alle Weisungen akzeptiert und sie umsetzen wird. Mit den verlangten Anpassungen und der Wahl des neuen Geschäftsführers Roland Kleiner per 1. Oktober 2022 wird eine neue Grundlage für eine gute Organisation und Geschäftsführung der SLKK geschaffen.

Als Aufsichtsbehörde kann das BAG gegenüber Krankenkassen sichernde Massnahmen treffen, wenn die Interessen der Versicherten gefährdet erscheinen.

Weiterführende Informationen

Aufsichtsrechtliche Massnahmen

Umfassende gesetzliche Massnahmen ermöglichen eine griffige Aufsichtstätigkeit.

Letzte Änderung 06.10.2022

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