Neues Coronavirus: neue Massnahmen, Schnelltests, angepasste Reisequarantäne

28.10.2020 – Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 weitere Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des neuen Coronavirus ergriffen. Zudem hat er die Regeln für die Reisequarantäne angepasst sowie die Einführung von Schnelltests beschlossen.

Die Fallzahlen sowie die Anzahl Hospitalisationen nehmen drastisch zu. Der Bundesrat will die Ausbreitung von Covid-19 Infektionen eindämmen und die Überlastung der Intensivpflegestationen sowie des Gesundheitspersonals in den Spitälern verhindern. Dazu hat er am 28. Oktober 2020 Massnahmen ergriffen, welche die Zahl der Kontakte unter den Menschen reduzieren.

Folgende Massnahmen gelten ab dem 29. Oktober

  • Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten.
  • In Restaurants und Bars dürfen höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.
  • Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt. Ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen, politische Demonstrationen und Unterschriftensammlungen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen.
  • Anlässe mit mehr als 10 Personen sind in privaten Räumen nicht mehr erlaubt.
  • Hochschulen müssen ab 2. November 2020 auf Fernunterricht umstellen. Präsenzunterricht bleibt an den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.
  • Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind verboten. Für Kinder und im professionellen Bereich sind Ausnahmen geregelt.
  • Anlässe von Laienchören sind verboten, professionellen Chören ist das Proben erlaubt.
  • Die Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt.
  • Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an der Arbeitsstätte für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

Detailliertere Angaben zu den Massnahmen und zur Maskenpflicht finden Sie in der Medienmitteilung sowie auf der Seite Massnahmen und Verordnungen.

Ab 2. November sind Schnelltests möglich

Um eine Covid-19 Infektion festzustellen, können ab dem 2. November 2020 auch Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Dies ermöglicht eine breitere und schnellere Testung der Bevölkerung. Es können mehr positive Fälle in der Bevölkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden.

Weitere Angaben zu den Schnelltests finden Sie in der Medienmitteilung sowie auf der Seite Neues Coronavirus: Testen.

Neuer Schwellenwert für die Reisequarantäne

Die Anzahl positiv getesteter Personen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Inzidenz) ist in der Schweiz im Vergleich zum europäischen Umfeld überdurchschnittlich hoch. Deshalb hat der Bundesrat die Regelungen für die Reisequarantäne angepasst. Die Änderung tritt am 29. Oktober 2020 in Kraft. Neu kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz.

Alle Neuerungen zur Reisequarantäne finden Sie in der Medienmitteilung sowie auf der Seite Informationen für Reisende.

Kampagne wechselt auf Rot

Mit den beschlossenen Massnahmen wechselt die Kampagne «So schützen wir uns» auf Rot. Die bekannten Hygiene- und Verhaltensregeln gelten nach wie vor. Die aktuellen Kampagnensujets können Sie auf der Website www.bag-coronavirus.ch herunterladen und ausdrucken.

Letzte Änderung 04.11.2020

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