27.5.2020 - Der Bundesrat hat beschlossen, dass das Pflegematerial künftig schweizweit einheitlich vergütet werden soll. Die Krankenversicherer sollen die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht.
Bundesrat beschliesst einheitliche Vergütung von Pflegematerial

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) sieht heute eine separate Vergütung für Materialien vor, die die Patientinnen und die Patienten direkt oder unter Beihilfe von nichtberuflich mitwirkenden Personen verwenden und die in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind. Für das in den Pflegeheimen und bei der ambulanten Pflege vom Pflegefachpersonal verwendete Pflegematerial (z. B. Inkontinenzhilfen, Verbandmaterial) ist indessen keine separate Vergütung vorgesehen. Der Bundesrat will die Unterscheidung zwischen den beiden Verwendungsarten aufheben und die Finanzierung des Pflegematerials ambulant und im Pflegeheim sichern. Die Vergütung erfolgt ausschliesslich durch die OKP. Damit wird das Risiko vermieden, dass die Patientinnen und Patienten keinen Zugang zum benötigten Pflegematerial haben, weil die Kosten nicht gedeckt sind.
Letzte Änderung 31.05.2020
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