Bern, 26.11.2024 – Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider will gemeinsam mit den Akteuren der Grundversorgung eine Agenda Grundversorgung erarbeiten. Am heutigen Forum hat sie die Arbeiten für konkrete Massnahmenvorschläge lanciert.
Agenda zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung lanciert
Die Menschen in der Schweiz profitieren heute von einer guten Gesundheitsversorgung. Doch das Gesundheitssystem steht unter Druck. Mit der Alterung der Bevölkerung und der Zunahme chronischer Krankheiten nimmt auch der Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen zu. Der Bedarf an Gesundheitsfachpersonen steigt. Stark betroffen von dieser Entwicklung ist die Grundversorgung, die den Menschen in der Schweiz einen raschen und niederschwelligen Zugang zu Gesundheitsleistungen gewährleisten soll.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat die Stärkung der Grundversorgung deshalb zu einer gesundheitspolitischen Priorität erklärt. Am Forum medizinische Grundversorgung vom 26. November 2024 in Bern hat sie gemeinsam mit den Akteuren der Grundversorgung die Arbeiten an der Agenda Grundversorgung lanciert.
Für diese Agenda Grundversorgung sollen neue und innovative Massnahmen erarbeitet werden, um die Grundversorgung für alle und überall zu gewährleisten: von den Hausärztinnen über die Apotheken und der Notfallversorgung in den Spitälern bis zur Psychotherapie und der Pflege durch Spitexorganisationen und in Langzeitpflegeeinrichtungen. Dabei sollen alle involvierten Partner in die Überlegungen einbezogen werden: neben den Kantonen und den Gemeindeverbänden auch Leistungserbringerverbände, Versicherer sowie Berufsverbände.
Innovative Versorgungsmodelle entwickeln
Die Agende Grundversorgung verfolgt zwei Ziele: Erstens sollen ausgehend von bestehenden Modellen neue Ideen für ein zukunftsfähiges Versorgungssystem erarbeitet werden, dies unter Berücksichtigung der digitalen Möglichkeiten. Zweitens soll die Agenda ergänzend zu den Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative einen Beitrag zur Reduktion des Fachkräftemangels leisten.
Bis Ende 2025 soll ein Bericht vorliegen, der den Handlungsbedarf aufzeigt und Massnahmenvorschläge sowie Zuständigkeiten enthält. Er wird in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren erarbeitet. Geplant ist, dass der Bundesrat 2026 auf Basis dieses Fachberichts über ein künftiges Massnahmenpaket entscheidet.
Letzte Änderung 25.11.2024
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