Bern, 26.9.2024 – Die mittlere Krankenkassenprämie wird im Jahr 2025 378,70 Franken pro Monat betragen, was einem Anstieg um 21,60 Franken (6 Prozent) im Vergleich zu 2024 entspricht. Die Prämien folgen den Kosten. Diese werden aufgrund neuer Therapien und Medikamente sowie der Alterung der Gesellschaft auch in Zukunft wachsen. Seit diesem Jahr schlägt sich die Teuerung zunehmend in den Tarifen nieder, was die Kosten spürbar steigen lässt. Damit das Gesundheitssystem finanzierbar bleibt, sind alle gefordert, langfristig die Kosten zu dämpfen.
Anhaltendes Kostenwachstum führt zu erneuter Prämienerhöhung im Jahr 2025
Im Jahr 2025 wird die mittlere Monatsprämie 378,70 Franken betragen, was einem Anstieg von 21,60 Franken (6 Prozent) im Vergleich zu 2024 entspricht. Die mittlere Prämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz geteilt werden.
- Für Erwachsene steigt sie nächstes Jahr um 25,30 Franken (6 Prozent) auf 449,20 Franken.
- Diejenige für junge Erwachsene erhöht sich um 16,10 Franken (5,4 Prozent) auf 314,10 Franken.
- Für Kinder steigt sie gegenüber 2024 um 6,50 Franken (5,8 Prozent) auf 117,90 Franken.
Die Prämien werden von den Versicherern so festgesetzt, dass für jeden Versicherer und jeden Kanton die erwarteten Kosten gedeckt werden. Das BAG hat nach eingehender Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen alle eingereichten Prämien für 2025 genehmigt. Wo nötig, wurden Anpassungen verlangt.
Der durchschnittliche Prämienanstieg von 6 Prozent stützt sich auf die Schätzungen der Versicherer zu den Veränderungen ihres Versichertenbestandes. Der effektive Prämienanstieg wird aber tiefer erwartet, da bei stärkeren Prämienanstiegen beispielsweise mehr Versicherte höhere Franchisen wählen oder in ein alternatives Versicherungsmodell wechseln. Dies hat zur Folge, dass das effektive durchschnittliche Prämienniveau sinkt. Unter Berücksichtigung dieser Effekte analog den Vorjahren erwartet das BAG einen effektiven Anstieg von 5,5 Prozent.
Kostensteigerung in vielen Bereichen
Der Prämienanstieg erklärt sich durch das Kostenwachstum in der Krankenversicherung. Denn die Prämien folgen den Kosten. Nachdem die Kosten mit 4,6 Prozent schon 2023 stärker gewachsen sind als im langjährigen Durchschnitt, liegt der Kostenanstieg weiterhin auf hohem Niveau.
- Im ersten Halbjahr 2024 betrug das Wachstum verglichen mit dem Vorjahreszeitraum 4,1 Prozent pro Person (92,40 Franken).
- Für 2025 erwarten die Versicherer eine Kostensteigerung von 4,2 Prozent.
Alle Kostengruppen (ambulante Behandlungen in Arztpraxen und Spitälern, stationäre Spitalbehandlungen, Medikamente, Pflegeheime usw.) trugen zum Kostenanstieg bei.
Die starke Kostenzunahme ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen:
- Neue Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten, aber auch eine Zunahme der nachgefragten Gesundheitsleistungen.
- Die Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich spielt auch eine Rolle. Sie ist medizinisch sinnvoll und insgesamt kostendämpfend. Da ambulante Behandlungen aktuell ausschliesslich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert werden, während stationäre Behandlungen von den Kantonen teilfinanziert werden, führt diese Verlagerung jedoch zu einer höheren Belastung für die Prämienzahlenden. Auch darum wollen Bundesrat und Parlament das ändern und haben eine Vorlage dazu verabschiedet, über die das Volk am 24. November 2024 abstimmen wird.
- Darüber hinaus sind in diesem Jahr die Folgen der Teuerung zunehmend zu spüren. Diese zeigen sich im Gesundheitswesen immer mit einer gewissen Verzögerung, da es keine automatische Anpassung der Tarife gibt, sondern diese neu zwischen den Tarifpartnern verhandelt werden müssen.
Rückgang der Reserven
Die Reserven der Versicherer sind per Anfang 2024 auf branchenweit 7,3 Milliarden Franken gesunken. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Gesundheitskosten im Jahr 2023 stärker gewachsen sind als zum Zeitpunkt der Prämieneingabe erwartet.
Der Verlust aus dem Versicherungsgeschäft betrug 1,9 Milliarden Franken. Dieser Verlust konnte durch den Gewinn aus Kapitalanlagen in Höhe von 0,7 Milliarden Franken nur teilweise kompensiert werden. Der resultierende Verlust von 1,2 Milliarden Franken wurde vollständig von den Reserven getragen.
Kostendämpfung bleibt eine Daueraufgabe
Die Gesundheitskosten werden aufgrund der Alterung der Gesellschaft sowie neuen Therapien und Medikamenten auch in Zukunft steigen. Neue Möglichkeiten für Behandlungen sind begrüssenswert. Das Kostenwachstum muss aber in Grenzen gehalten werden, damit das Gesundheitssystem nachhaltig finanzierbar bleibt. Kostendämpfung ist eine Daueraufgabe, die an verschiedenen Orten von verschiedenen Akteuren immer wieder in Angriff genommen werden muss.
Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) setzen sich seit Jahren für die Dämpfung der Gesundheitskosten ein.
- Das BAG hat die Arzneimittelpreise seit 2012 um rund 1,5 Milliarden Franken gesenkt.
- Mit dem Health Technology Assessment Programm (HTA) evaluierte das EDI bis heute zwanzig Mal über die Vergütung von OKP-Leistungen, was zu direkten Einsparungen von über 90 Millionen Franken jährlich führte.
- Zudem hat der Bundesrat per Anfang 2024 mit der Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege Leistungsverordnung (KLV) gezielte Anreize zur Verwendung von kostengünstigeren Generika und Biosimilars gesetzt. Das Einsparpotenzial wird auf bis zu 250 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.
Der Bundesrat hat dem Parlament zudem zwei Kostendämpfungspakete vorgelegt.
- Erste Massnahmen daraus sind bereits 2023 und 2024 in Kraft getreten.
- Aktuell berät das Parlament über das zweite Paket. Darin enthalten sind wichtige Massnahmen wie die Mengenrabatte bei umsatzstarken Medikamenten oder die Stärkung der koordinierten Versorgung. Das Einsparpotenzial beträgt bis zu einer halben Milliarde Franken pro Jahr.
Eine wichtige Massnahme ist die Reform zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen, über die am 24. November 2024 abgestimmt wird. Sie hat zum Ziel, dass alle OKP-Leistungen (ambulant, stationär und Pflege) von Krankenkassen und Kantonen gemeinsam nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden.
Heute werden ambulante Behandlungen einzig durch die Krankenversicherer und damit die Prämienzahlenden finanziert. Die Reform beseitigt Fehlanreize, die heute die stationären Behandlungen begünstigen, obwohl ambulante Behandlungen oft medizinisch sinnvoller und kostengünstiger sind. Mit der einheitlichen Finanzierung profitieren in Zukunft auch die Prämienzahlenden von diesen Einsparungen.
Wechsel der Grundversicherung
Die Krankenversicherer haben bis Ende Oktober Zeit, um die Versicherten über die Prämien 2025 zu informieren. Danach können die Versicherten bis Ende November ihre Grundversicherung wechseln oder ihr Versicherungsmodell anpassen. In der Grundversicherung müssen die Krankenversicherer jede Person aufnehmen.
Priminfo.ch
Die Website www.priminfo.ch beinhaltet insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Einfach anzuwendender Prämienrechner: Alle Prämien und Vergünstigungen sämtlicher Krankenkassen sind übersichtlich aufgeführt. Die Versicherten können die Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotenzial berechnen;
- Die Rubrik «Prämienberatung» mit Informationen zum Thema Krankenversicherung, Tipps zum Prämiensparen und mit Musterbriefen;
- Prämienübersichten:
- Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Kontaktmöglichkeiten (Prämientelefon des BAG);
- Texte in einfacher und leichter Sprache;
- Videos in Gebärdensprache für gehörlose Menschen.
Alle Prämiendaten können zudem vom Open-Data-Portal heruntergeladen werden (www.opendata.swiss).
Für spezifische Fragen zu individuellen Prämien und Versicherungspolicen für 2025 ist grundsätzlich der entsprechende Krankenversicherer zuständig. Er ist zu einer unentgeltlichen Beratung und Information gesetzlich verpflichtet.
Letzte Änderung 26.09.2024
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