Unterjährige Prämienerhöhung bei der KLuG

Bern, 26.6.2024 – Die Prämien der KLuG Krankenversicherung in den Kantonen Aargau, Luzern, Nidwalden und Zürich werden ab dem 1. September 2024 erhöht. Das BAG ordnet diese Massnahme aufgrund der schlechten finanziellen Lage der Krankenkasse an. Die betroffenen Versicherten können den Versicherer wechseln.

Das BAG hat als Aufsichtsbehörde beschlossen, die Prämien der Versicherten der KLuG Krankenversicherung in vier Kantonen unterjährig zu erhöhen. Dieser Entscheid folgte im Anschluss an eine sorgfältige Überwachung und Analyse des Geschäftsverlaufs der KLuG Krankenversicherung.

Das BAG hat den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der Versicherten zu schützen und kann unter anderem eine Prämienerhöhung anordnen, wenn die finanzielle Situation eines Versicherers gefährdet ist. Eine solche Massnahme ist im historischen Vergleich selten, zuletzt wurde sie vor acht Jahren ergriffen.

Finanzielle Lage erfordert sichernde Massnahmen

Die Solvenzquote der KLuG Krankenversicherung betrug im Jahr 2023 43 Prozent und lag damit unter der gesetzlichen Anforderung. Die KLuG Krankenversicherung hat im Jahr 2023 einen Verlust von über 10 Millionen Franken verbuchen müssen. Ihre Reserven sind per Ende 2023 auf 2.85 Mio. Franken gesunken. Der Versichertenbestand der KLuG Krankenversicherung hat in den letzten Jahren erheblich geschwankt. Beispielsweise hat der Bestand von 2022 auf 2023 um rund 189 Prozent zugenommen.

In den vier genannten Kantonen werden die Kosten auch in diesem Jahr deutlich höher erwartet als die Prämieneinnahmen. Die von der KLuG Krankenversicherung vorgesehenen Massnahmen reichen nicht aus, um den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat das BAG verfügt, die Prämien der KLuG Krankenversicherung in vier Kantonen zu erhöhen.

Die Berechnung und der Umfang der Prämienerhöhung richten sich im Einzelnen namentlich nach den Verhältnissen in den Kantonen, der Region, dem gewählten Modell, der Altersklasse und der gewählten Franchise. Die Prämien von insgesamt rund 7400 versicherten Personen werden per 1. September 2024 für vier Monate erhöht. Das BAG wird den weiteren Verlauf genau verfolgen.

Betroffene Versicherte können den Versicherer wechseln

Die versicherten Personen, deren Prämien durch die sichernde Massnahme erhöht werden, werden durch die KLuG Krankenversicherung persönlich informiert. Sie haben die Möglichkeit, zu einem anderen Krankenversicherer zu wechseln. Hierfür muss die Kündigung bis Ende Juli 2024 bei der KLuG Krankenversicherung eingegangen sein.

Aus Nachweisgründen wird eine Sendung per Einschreiben oder A+ empfohlen. Ebenso wird im Falle eines Wechsels empfohlen, möglichst frühzeitig einem anderen Versicherer beizutreten. Das Versicherungsverhältnis bei der KLuG Krankenversicherung endet, wenn ihr der neue Versicherer mitgeteilt hat, dass die versicherte Person ohne Unterbruch bei ihm neu versichert ist.

Auf Krankenversicherung: Aufsichtsrechtliche Massnahmen sind die Prämienerhöhungen im Einzelnen als Excel aufgelistet.

Die gesetzlichen Instrumente

Die Aufsicht über die Versicherer, welche die soziale Krankenversicherung anbieten, wird vom Bundesamt für Gesundheit ausgeübt. Das BAG hat den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der Versicherten zu schützen, unter anderem durch die Überwachung der finanziellen Sicherheit der Krankenversicherer.

Das BAG kann von Gesetzes wegen unterjährige Prämienerhöhungen anordnen, wenn die finanzielle Situation eines Versicherers gefährdet ist und dieser selbst keine ausreichenden Massnahmen ergreift. Diese Voraussetzungen sind bei der KLuG Krankenversicherung gegeben.

Letzte Änderung 26.06.2024

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