Bern, 26.6.2019 - Der Bundesrat möchte den Zugang zu Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln erleichtern. An seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 hat er einen Änderungsentwurf des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) in die Vernehmlassung geschickt.
Erleichterter Zugang zu Cannabisarzneimitteln: Vernehmlassung eröffnet

Der Entwurf sieht vor, dass sich Patientinnen und Patienten Behandlungen auf Cannabisbasis direkt ärztlich verschreiben lassen können, ohne beim Bundesamt für Gesundheit BAG eine Ausnahmebewilligung einholen zu müssen. Nichts ändert sich hingegen bei Cannabis für nicht-medizinische Zwecke, das verboten bleibt.
Die Verwendung von Cannabisarzneimitteln hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Tausende von Patientinnen und Patienten nutzen ihn beispielsweise bei Krebs oder Multipler Sklerose. Heute müssen Patientinnen und Patienten, die sich mit Cannabis mit einem THC-Gehalt von über 1 Prozent behandeln lassen möchten, in den meisten Fällen eine Ausnahmebewilligung beim BAG beantragen.
Dieses Verfahren erschwert den Zugang zur Behandlung, verzögert die Aufnahme der Therapie und ist angesichts der steigenden Anzahl Gesuche nicht mehr zweckmässig. So hat das BAG 2018 rund 3000 Bewilligungen erteilt.
Direkte ärztliche Verschreibung
Die Vorlage ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, Behandlungen auf Cannabisbasis künftig direkt zu verschreiben. Dazu soll im Betäubungsmittelgesetz das Verbot, Cannabisarzneimittel in Verkehr zu bringen, aufgehoben werden. Der Anbau, die Herstellung und die Verarbeitung von Cannabisarzneimitteln sowie der Handel damit werden somit im Rahmen des von Swissmedic sichergestellten Kontrollsystems möglich. Nicht-medizinischer Cannabis bleibt hingegen verboten.
Cannabisarzneimittel werden bei mehreren Indikationen verwendet. Sie können beispielsweise bei Krebspatientinnen und -patienten chronische Schmerzen lindern und den Appetit anregen. Sie werden auch eingesetzt, um bei Multipler Sklerose die Spastik zu reduzieren.
Prüfung der obligatorischen Vergütung
Die Frage nach der Vergütung der Behandlungen auf Cannabisbasis durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird separat geprüft und ist nicht Gegenstand der in die Vernehmlassung geschickten Vorlage.
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Letzte Änderung 30.07.2019
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