Bern, 24.9.2024 – Seit 1. September 2024 ist die telefonische Kaltakquise für alle Versicherungsvermittler und -vermittlerinnen verboten. Denn der Bundesrat hat am 14. August 2024 die Branchenvereinbarung «Vermittler» 3.0 für allgemeinverbindlich erklärt. Nachfolgend erklären wir Ihnen, wie Sie bei unerwünschten Anrufen vorgehen können.
Telefonische Kaltakquise: Verstösse melden
Unerwünschte Anrufe sind ein grosses Ärgernis für die Versicherten. Unter Kaltakquise versteht man, wenn
- Sie von einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler unaufgefordert und unangekündigt telefonisch kontaktiert werden,
- keine Geschäftsbeziehung zu diesem Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittler besteht oder
- Sie seit mehr als 36 Monaten – also 3 Jahren ‐ kein Kunde mehr sind und
- der Kontakt nicht durch eine Empfehlung einer Ihnen bekannten Drittperson entstanden ist.
Beschwerde einreichen
Erhalten Sie einen Anruf, der einen oder mehr der oben aufgeführten Punkte verstösst, können Sie Beschwerde gegen den Vermittler oder die Vermittlerin einreichen.
Dabei kommt es darauf an, in welchem Bereich der Vermittler oder die Vermittlerin tätig ist:
Obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung):
Beschwerden im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung können beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) per Mail oder per Post eingereicht werden:
E-Mail: anfragen-aufsicht@bag.admin.ch
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Krankenzusatzversicherung:
Beschwerden im Zusammenhang mit der Krankenzusatzversicherung können bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eingereicht werden:
Unerwünschte Werbeanrufe:
Beschwerden wegen unerwünschter Werbeanrufe auf Rufnummern, die im Telefonverzeichnis mit einem Sterneintrag vermerkt sind, und auf Rufnummern, die nicht im Telefonverzeichnis verzeichnet sind, können per Online‐Formular beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hinterlegt werden. Das SECO kann diese dann gebündelt zur Anzeige bringen:
Verstösse gegen die Branchenvereinbarung:
Die beiden Krankenversichererverbände curafutura und santésuisse betreiben ausserdem eine eigene Meldeplattform für alle Verstösse gegen die Branchenvereinbarung. Entsprechende Meldungen können Sie unter folgendem Link erfassen:
Informationen sammeln
Damit die Aufsichtsbehörden die notwendigen Schritte einleiten können, ist es wichtig, dass die betroffenen Personen möglichst genaue Angaben zum Verstoss gegen das Kaltakquiseverbot weiterleiten können.
Bei telefonischen Kontakten können Sie als betroffene Person Nachfragen stellen wie zum Beispiel:
- Wie ist Ihr Vor- und Nachname, für welche Firma arbeiten Sie? Bitte buchstabieren Sie die Namen.
- Woher haben Sie meine Telefonnummer?
- Unter welcher Telefonnummer kann ich Sie zurückrufen? Ich möchte es mir kurz überlegen und später noch einmal mit Ihnen reden.
Letzte Änderung 25.09.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
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Tel.
+41 58 462 21 11