Bern, 24.7.2024 – Die vom Bund während der Pandemie mit befristeten Krediten finanzierte Überwachung zu grippe- und covidbedingten Hospitalisationen läuft Ende August 2024 aus. Andere Meldesysteme zur Erfassung von respiratorischen Erregern werden weitergeführt.
Überwachung meldepflichtiger Krankheiten
Schweizer Spitäler haben im Rahmen eines Pilotprojekts auf freiwilliger Basis zunächst Anzahl, Dauer und Verlauf von grippebedingten Hospitalisationen erfasst. Im März 2020 wurde das System erweitert, um auch schwere Krankheitsverläufe mit Spitalaufenthalt bei Covid-19 zu dokumentieren.
Dieses «Covid-19 Hospital Based Surveillance»-System (CH-SUR), das weiterhin auch Grippe-Hospitalisationen erfasste, läuft Ende August 2024 aus. Während der Pandemie waren 20 Spitäler daran beteiligt, derzeit dokumentieren noch sechs Spitäler entsprechende Krankheitsverläufe. Im Fall einer erneuten Krisensituation könnte das System reaktiviert werden.
Andere Systeme, die Indikatoren zur Krankheitslast liefern, werden fortgeführt. Dazu gehören insbesondere die Labormeldungen und das Sentinella-Meldesystem:
- Labormeldungen: Die im Labor nachgewiesenen Fälle aller meldepflichtigen Krankheiten werden weiterhin erfasst. Zu den meldepflichtigen Befunden gehören auch Covid-19 und Grippe.
BAG-Infoportal übertragbare Krankheiten (admin.ch)
- Sentinella-Meldesystem: Zahlreiche Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie ambulant tätige Internisten dokumentieren in diesem Rahmen akute respiratorische Infektionen sowie grippeähnliche Erkrankungen. Patientenproben werden zudem stichprobenmässig auf respiratorische Viren untersucht. Daraus ergeben sich Informationen zur Zirkulation verschiedener Viren.
Sentinella Meldesystem (admin.ch)
Während der Corona-Pandemie wurde zudem mit befristeten Mitteln ein Abwassermonitoring aufgebaut. Dieses ermöglicht es, grossflächig Daten zur Viruslast und zum Anteil der zirkulierenden Virusvarianten in der Bevölkerung der Schweiz zu erhalten. Diese Daten spiegeln den Trend und die Entwicklung von Infektionswellen wider und umfasst heute 14 Kläranlagen, die rund einen Viertel der Schweizer Bevölkerung abdecken. Der Bund arbeitet mit seinen Partnern an Lösungen, dieses System weiterzuführen.
Das BAG steht regelmässig im Austausch mit den Kantonsärztinnen und Kantonsärzten. So kann sichergestellt werden, dass Bund und Kantone rasch reagieren können, sollte sich die Lage grundlegend verändern.
Die Finanzierung des «Hospital Based Surveillance»-Systems (CH-SUR) erfolgte gestützt auf befristete Kredite, die dem BAG in der Pandemie gewährt wurden. Da diese auslaufen und das BAG aufgrund der Sparvorgaben des Bundes mit Kürzungen konfrontiert ist, kann die spitalbasierte Überwachung der Krankheitsverläufe in der derzeitigen Ausgestaltung insbesondere aufgrund der beschränkten Automatisierung und des hohen Ressourcenbedarfs nicht weitergeführt werden.
Das BAG schlägt mit der Revision des Epidemiengesetzes zudem unter anderem vor, eine rechtlich und finanziell langfristig gesicherte Grundlage für die Surveillance-Systeme zu den übertragbaren Krankheiten zu schaffen.
Letzte Änderung 24.07.2024
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