Bundesrat verabschiedet Kostendämpfungsmassnahmen

Bern, 22.8.2019 - Der Bundesrat hat das erste von zwei Massnahmenpaketen seines Kostendämpfungsprogramms für das Gesundheitswesen verabschiedet. An seiner Sitzung vom 21. August 2019 hat er neun Massnahmen beschlossen. Das Sparpotenzial beträgt mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr.

Kostendämpfung

Eine wichtige Massnahme des ersten Pakets ist der Experimentierartikel. Neu sollen innovative, kostendämpfende Pilotprojekte zur Entlastung der Prämienzahler getestet werden können, die von den gesetzlichen Regeln abweichen. Zwar können bereits heute Projekte lanciert werden, der Spielraum ist aber gesetzlich begrenzt und wird von den Kantonen und Tarifpartnern wenig genutzt. Denkbar sind Versuche mit neuen Versicherungsmodellen oder im Bereich der integrierten Versorgung.

Um die Tarifverhandlungen zu professionalisieren und besser zu strukturieren, sollen die Tarifpartner eine nationale Tariforganisation für den ambulanten Bereich schaffen. Für den stationären Bereich existiert eine solche Organisation bereits. Heute kommt es bei den Tarifverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern immer wieder zu Blockaden, weshalb veraltete Tarife nicht angepasst werden können. Zudem will der Bundesrat Leistungserbringer und Versicherer verpflichten, in gesamtschweizerischen Verträgen für einzelne medizinische Bereiche Massnahmen vorzusehen, um ein ungerechtfertigtes Mengen- und Kostenwachstum zu korrigieren. Damit soll erreicht werden, dass die Kosten nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind.

Mit einem Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel nimmt der Bundesrat die Pharmaunternehmen in die Pflicht: Generika sind in der Schweiz mehr als doppelt so teuer als im Ausland. Mit dem Referenzpreissystem soll für wirkstoffgleiche Arzneimittel ein maximaler Preis festgelegt werden. Von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wird nur noch dieser Referenzpreis vergütet.

Bessere Rechnungskontrolle

Eine weitere Massnahme soll die Rechnungskontrolle durch die Patientinnen und Patienten verbessern. Bisher erhielten sie insbesondere von vielen Spitälern keine Kopie ihrer Rechnung und konnten diese nicht kontrollieren. Künftig sollen die Leistungserbringer verpflichtet werden, den Patientinnen und Patienten eine Rechnungskopie zuzustellen.

Das Paket umfasst noch vier weitere Massnahmen. Diese betreffen Pauschalen im ambulanten Bereich, die Lieferung von Daten der Tarifpartner an den Bundesrat und die Kantonsregierungen, das Beschwerderecht bei der Spitalliste und die maximale Höhe der Bussen gegen Leistungserbringer im Falle von Verstössen gegen gesetzliche oder vertragliche Vorgaben. (Dazu: «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1: Übersicht»)

Ziel der vorliegenden Massnahmen ist es, die Kostenentwicklung in der OKP auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen und damit den Anstieg der Krankenkassenprämien zu begrenzen. Mit dem Referenzpreissystem können schätzungsweise zwischen 300 und 500 Millionen Franken jährlich eingespart werden. Mit den übrigen Massnahmen sind längerfristige Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr möglich. Die finanziellen Auswirkungen hängen allerdings stark davon ab, wie die betroffenen Akteure die Massnahmen umsetzen.

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Weiterführende Informationen

KVG-Änderung: Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1

Im Jahr 2019 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des KVG betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1 verabschiedet. Das Parlament hat dieses Paket in zwei Pakete 1a und 1b aufgeteilt und das erste Paket (1a) am 18. Juni 2021 angenommen. Die ersten Massnahmen sind Anfang 2022 in Kraft getreten.

Bundesratsberichte

Das Parlament kann den Bundesrat beauftragen, über bestimmte Fragen Bericht zu erstatten. Dies geschieht in der Regel in der Form eines Postulats. Hier finden Sie Bundesratsberichte, die das BAG erarbeitet hat.

Letzte Änderung 22.08.2019

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