BAG stärkt Arzneimittelversorgung

Bern, 22.3.2023 – Bei der Versorgung mit Arzneimitteln ist es zu Engpässen gekommen. Das BAG hat darum gezielt verschiedene Massnahmen getroffen, um die Versorgung kurzfristig zu stärken. Dazu gehört, dass vermehrt auf begründete Preissenkungen verzichtet wird, damit günstige, lebenswichtige Arzneimittel auf dem Schweizer Markt verfügbar bleiben. Zudem werden gewisse Arzneimittel, die Apotheken selber herstellen, weil sie nicht lieferbar sind, seit Anfang Jahr von den Krankenversicherern unter gewissen Bedingungen vergütet. Diese Anpassungen ergänzen die Massnahmen, die zur langfristigen Stärkung der Versorgungssicherheit bereits aufgegleist worden sind.

Versorgungsengpässe mit Arzneimitteln nehmen weltweit zu, auch in der Schweiz. In den letzten Monaten hat sich die Situation verschärft. Die Ursachen sind vielfältig: Konzentration der Produktion auf wenige Standorte, ungenügende Produktionskapazitäten um kurzfristig steigenden Bedarf auszugleichen, Komplexität der Herstellung, Qualitätsprobleme bei der Wirkstoffherstellung, geringe Lagerhaltung sowie hohe Anforderungen für den Marktzugang.

Um die Versorgung der Schweizer Bevölkerung zu stärken, hat das BAG bereits diverse Massnahmen getroffen. Dazu gehört zum Beispiel die Erleichterung der Abgabe und Vergütung von Alternativprodukten. Das BAG hat dazu Anfang Jahr sichergestellt, dass Arzneimittel, die von Apotheken wegen Versorgungsengpässen selber hergestellt werden, von den Krankenversicherern vergütet werden. Dies betrifft etwa die Herstellung eines Kindersirups zur Schmerzbehandlung. Zudem soll der administrative Aufwand beim Import von Arzneimitteln als Ersatz von Schweizer Arzneimitteln mit Versorgungsengpässen reduziert werden, da keine Kostengutsprachen mehr nötig sind.

Zur Sicherstellung der Versorgung wird zudem im Rahmen der regelmässigen Überprüfung der Arzneimittelpreise bei lebenswichtigen und günstigen Produkten ausnahmsweise und in begründeten Fällen auf eine Preissenkung verzichtet. Denn neben weiteren Faktoren, die zu Versorgungsstörungen führen können (z.B. die Grösse des Schweizer Marktes), können auch Preissenkungen dazu führen, dass lebenswichtige Arzneimittel wie z.B. Antibiotika wegen fehlender Rentabilität vom Schweizer Markt genommen werden. Ebenso hat das BAG bei solchen Arzneimitteln entschieden, die Preise zu erhöhen, um die Versorgung der Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten.

Versorgungsbericht 2022: mittel- und langfristige Massnahmen

Um die Versorgung langfristig zu stärken, konkretisieren das BAG und das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) die Massnahmen, die dem Bundesrat mit dem Versorgungsbericht 2022 vorgeschlagen worden sind. Dazu gehören etwa das Monitoring der Versorgungslage, die Ausweitung der Pflichtlagerhaltung, mögliche Anreizsysteme oder Erleichterungen bei der Zulassung und beim Import. Angesichts der weltweiten Schwierigkeiten bei der Arzneimittelversorgung werden auch Lösungsansätze anderer Länder und die Beteiligung an internationalen Initiativen geprüft. Die Massnahmen sind in acht Teilprojekte aufgeteilt.

Grafische Darstellung der acht Teilprojekte: 1. Strategie für die Impfstoffversorgung; 2. Internationale Vernetzung; 3. Lagerung von lebenswichtigen Arzneimitteln (nationale Massnahme); 4. Anreize für Hersteller von lebenswichtigen Arzneimitteln (nationale Massnahme); 5. Marktzugang für lebenswichtige Arzneimittel (nationale Massnahme); 6. Eigenbeschaffung/-herstellung lebenswichtiger Arzneimittel durch den Bund (nationale Massnahme); 7. Rollen der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure; 8. Monitoring und Analyse von Versorgungsstörungen

Bis Mitte 2024 sollen dem Bundesrat Vorschläge für mittel- bis langfristig wirksame Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit unterbreitet werden. Diese ergänzen die Massnahmen, die der Bund in den vergangenen Jahren bereits dazu getroffen hat. So wurden mit der Anpassung des Heilmittelgesetzes u.a. heilmittelrechtliche Erleichterungen für die Eigenherstellung (Magistralrezepturen) sowie für den Import von in der Schweiz nicht verfügbaren Arzneimitteln umgesetzt.

Letzte Änderung 21.04.2023

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