Selbstbestimmt bleiben: Modell geht in Vernehmlassung

Bern, 19.5.2022 – Auch wenn man nicht mehr urteilsfähig ist, möchte man gemäss seinen Wünschen behandelt werden. Eine gesundheitliche Vorausplanung ist Voraussetzung dazu. Nun liegt ein entsprechendes Modell zur Vernehmlassung vor.

Symbolbild eines Mannes und einer Frau die ihre gesundheitliche Vorsorge miteinander besprechen

Start der öffentlichen Vernehmlassung

Der Bundesrat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die gesundheitliche Vorausplanung zu fördern. Diese Arbeitsgruppe hat ein Modell erarbeitet, das von Mitte Mai bis Mitte Juli 2022 zur Vernehmlassung vorliegt. Nationale, kantonale und regionale Akteure und Entscheidungsträger der gesundheitlichen Vorausplanung sowie alle interessierten Personen sind eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Weitere Informationen und die Dokumente zur Stellungnahme finden Sie auf samw.ch/vernehmlassung-gvp.

Darum geht es bei der gesundheitlichen Vorausplanung

Gesundheitliche Vorausplanung betrifft Menschen jeglichen Alters, unabhängig von Gesundheitszustand, Lebensort, -phase und -situation. Bei der gesundheitlichen Vorausplanung geht es um die Fragen: Was soll mit mir passieren, wenn ich schwer erkranke, einen Unfall habe oder alt und gebrechlich werde? Wie möchte ich dann behandelt, gepflegt oder betreut werden? Gesundheitliche Vorausplanung bedeutet auch, mit seinen Angehörigen darüber zu sprechen und seinen Willen in klaren Handlungsanweisungen zu formulieren, zum Beispiel in einer Patientenverfügung. Und dafür zu sorgen, dass Drittpersonen für den Fall der Urteilsunfähigkeit darauf zugreifen können.

Aktuell sind Patientenverfügungen in der Schweiz wenig verbreitet oder erfüllen ihren Zweck oft nicht. Gründe dafür sind, dass sie zum Beispiel nicht rechtzeitig gefunden werden oder zu allgemein oder widersprüchlich formuliert sind. Eine weitere Herausforderung sind die vielfältigen Angebote, die die Orientierung erschweren.

Nationale Arbeitsgruppe

Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt. Er hat uns und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften beauftragt, im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Fachpersonen im Gesundheits- und Sozialwesen Lösungen zu finden. Das übergeordnete Ziel: «Möglichst viele Personen sollen sich über ihre gesundheitliche Vorausplanung Gedanken machen und mit ihren Angehörigen und Fachpersonen darüber sprechen». Das nun vorliegende Modell zeigt auf, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Letzte Änderung 23.05.2022

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