Volksinitiative zur Versorgungssicherheit

Bern, 19.2.2025 – Im Herbst 2024 wurde die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» eingereicht. Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen, beurteilt die Initiative aber als zu wenig wirksam. Er lehnt sie ab und hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Eine gute Versorgung der Schweiz mit Medikamenten und anderen medizinischen Gütern ist für die Bevölkerung und für ein funktionierendes Gesundheitssystem zentral. Heute sind grundsätzlich die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig, die Versorgung mit Medikamenten und medizinischen Gütern ist vor allem Aufgabe der Wirtschaft.

Der Markt gewährleistet jedoch keine lückenlose Versorgung – und die Kantone können den oft internationalen Lieferstörungen nicht immer effektiv entgegentreten.

Im Herbst 2024 wurde deshalb die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» eingereicht. Ihre Ziele:

  • die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln und medizinischen Gütern verbessern
  • die Zuständigkeit für die Versorgungssicherheit dem Bund übertragen
  • die inländische Erforschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen Heilmitteln fördern
  • sicherstellen, dass genügend Vorräte gehalten und die damit beauftragten Unternehmen angemessen abgegolten werden

Zudem soll der Bund zusammen mit dem Ausland zuverlässige Lieferketten sicherstellen sowie für den Vertrieb in allen Landesgegenden sorgen.

Der Bundesrat setzt auf einen Gegenvorschlag

Der Bundesrat teilt das generelle Anliegen der Initiative. Der Initiativtext ist aber zu offen formuliert und droht wirkungslos zu bleiben. Die Initiative umfasst zudem Bereiche, die sich nicht auf die vorrangigen Probleme beziehen.

Der Bundesrat möchte dort ansetzen, wo zentrales staatliches Handeln am effektivsten ist. Ausserdem möchte er Lücken in den Zuständigkeiten zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft schliessen. Deshalb will er der Initiative einen direkten Gegenvorschlag entgegensetzen.

Bessere Versorgung mit Schmerzmitteln, Impfstoffen und Antibiotika

Der Gegenentwurf soll dem Bund dort mehr Kompetenzen gibt, wo diese heute fehlen und wo der Markt allein keine lückenlose Versorgung gewährleisten kann. Am häufigsten treten Engpässe bei den günstigen Medikamenten auf, jenen mit abgelaufenem Patentschutz.

Dazu gehören zum Beispiel Schmerzmittel, Impfstoffe oder Antibiotika. Ausgerechnet da kann der Bund heute aber nicht aktiv werden. Das kann er erst bei drohenden schweren Mangellagen sowie in Epidemien/Pandemien.

Mit dem direkten Gegenvorschlag erhält der Bund einen verfassungsmässigen Auftrag, den er in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug der Wirtschaft umsetzt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Sommer 2025 die Vernehmlassungsvorlage dazu auszuarbeiten.

Letzte Änderung 19.02.2025

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