Bern, 18.6.2024 – Bund und Kantone haben in der Coronavirus-Pandemie die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Covid-19-Impfstoffen übernommen. Dies war der ausserordentlichen Situation geschuldet. Nun gibt es einen Wechsel: Ab dem 1. Juli 2024 werden die Covid-19-Impfstoffe über die regulären Marktstrukturen vertrieben und über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet.
Covid-19-Impfung: Versorgung neu über den regulären Markt
Der Impfstoffmarkt unterliegt in der Schweiz grundsätzlich dem freien Markt. Die Impfung gegen Covid-19 war bisher eine Ausnahme: Wegen der ausserordentlichen Situation hatten Bund und Kantone die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Covid-19-Impfstoffen übernommen.
Ab dem 1. Juli 2024 kann die Versorgung durch die regulären Strukturen des Marktes sichergestellt werden. Die Covid-19-Impfstoffe können dann wie alle anderen Impfstoffe auch über die üblichen Kanäle der Grosshändler und Firmen bestellt werden. Der Bund ist ab dann für diese Aufgabe nicht mehr verantwortlich.
Derzeitige Impfempfehlung
Empfohlen wird die Impfung derzeit allen besonders gefährdeten Personen. Dazu gehören Personen ab 65 Jahren, Personen ab 16 Jahren mit einer chronischen Krankheit und Personen ab 16 Jahren mit Trisomie 21. Die Empfehlung gilt auch für schwangere Frauen. Für Personen mit schwerer Immunschwäche gelten spezielle Empfehlungen.
Bei besonders gefährdeten Personen nimmt der Immunschutz am ehesten ab. Sie haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Eine Impfung verbessert den Schutz vor schwerer Erkrankung und deren Komplikationen für mehrere Monate.
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit aktualisieren gegenwärtig die Impfempfehlung für Covid-19 für Herbst/Winter 2024/25. Sie wird voraussichtlich im September 2024 publiziert und höchstens geringfügig von der aktuell gültigen Impfempfehlung abweichen.
Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung
Bis anhin waren die empfohlenen Covid-19-Impfungen für die Bevölkerung in der Schweiz kostenlos. Die Kosten wurden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), dem Bund und den Kantonen getragen.
Ab dem 1. Juli 2024 werden die Covid-19-Impfungen gemäss der geltenden Impfempfehlung regulär über die OKP vergütet. Die Kostenübernahme erfolgt vorbehältlich Franchise und Selbstbehalt.
Für Personen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, werden die Kosten durch die OKP vergütet. Personen ohne Impfempfehlung tragen die Kosten für die Impfung selbst.
Letzte Änderung 13.06.2024
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