Bern, 18.2.2025 – Seit 2019 bezahlt die Krankenversicherung bei einer Reihe von medizinischen Eingriffen nur noch die ambulante Durchführung, etwa bei Kniearthroskopien oder Leistenbrüchen. Dies soll die ambulanten Behandlungen fördern, da diese in der Regel medizinisch sinnvoller sind und weniger Ressourcen benötigen. Das Monitoring für 2023 zeigt: Die Regelung wirkt und die Verlagerung von stationären hin zu ambulanten Leistungen setzt sich fort.
Ambulant vor stationär: Verlagerung findet statt
Dank des medizinischen Fortschritts können heute immer mehr Behandlungen ambulant erfolgen, also ohne Übernachtung in einem Spital. Das ist wünschenswert, weil ambulante Behandlungen in der Regel medizinisch sinnvoller sind und weniger Ressourcen benötigen.
Der Bundesrat hat dazu 2019 im Rahmen der Revision der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) eine erste Liste von Eingriffsgruppen erstellt, die grundsätzlich ambulant erfolgen müssen, um von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet zu werden. In begründeten Fällen ist ein stationärer Aufenthalt im Spital sinnvoll und weiterhin möglich. Die schweizweit gültige Liste umfasste 2019 sechs Gruppen von Eingriffen. Anfang 2023 wurde sie auf 18 Gruppen erweitert.
Im Auftrag des BAG erstellt das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) jährlich ein Monitoring, in welchem die Auswirkungen dieser Regelung auf die Anzahl der Eingriffe und die Kosten beobachtet werden.
Verlagerung zur ambulanten Leistungserbringung schreitet voran
Die Erweiterung der Liste auf 18 Eingriffsgruppen 2023 hat die Verlagerung zur ambulanten Leistungserbringung erneut beschleunigt. Bei den neu aufgelisteten Eingriffsgruppen hat sich die stationäre Durchführung um 3 Prozent (beispielsweise Handchirurgie) bis 38 Prozent (beispielsweise Extrakorporale Stosswellenlithotripsie) reduziert. Da gewisse Kantone diese Eingriffe bereits früher auf ihre Listen aufgenommen hatten, fiel die Verlagerung im beobachteten Jahr insgesamt aber geringer aus als jene bei der Einführung der ursprünglichen Liste im Jahr 2019.
Bei den ursprünglich definierten Eingriffsgruppen wurde der stärkste Verlagerungseffekt in den beiden Jahren nach der Einführung 2019 beobachtet. 2023 fällt bei diesen Gruppen die Verlagerung in den ambulanten Bereich nur noch gering aus.
Kostenentwicklung wird durch steigende Anzahl Eingriffe beeinflusst
Bei den 18 Eingriffsgruppen verursacht derselbe Eingriff bei ambulanter Durchführung zwei bis acht Mal weniger Kosten, als wenn er stationär durchgeführt wird. Die Verlagerung dieser Eingriffe zu ambulant hilft daher, Kosten einzusparen. Trotzdem zeigt das Monitoring für das Jahr 2023, dass die Kosten der betroffenen Eingriffe gesamthaft (ambulant und stationär) gegenüber 2022 leicht gestiegen sind.
Die beobachtete Kostensteigerung wird hauptsächlich durch einen Mengeneffekt im ambulanten Bereich verursacht. Über die Jahre wurden gesamthaft zunehmend mehr Eingriffe vorgenommen. Insbesondere steigt die Anzahl der ambulant durchgeführten Eingriffe teilweise deutlich stärker an, als die Anzahl stationärer Durchführungen sinkt. Die Zunahme der Anzahl Eingriffe folgt dabei dem allgemeinen Wachstumstrend im Gesundheitswesen und kann zum Teil auf den medizinischen Fortschritt zurückgeführt werden.
Reformen könnten ambulante Leistungserbringung nachhaltig stärken
2024 schritten wichtige Reformen für das Gesundheitswesen voran, die die Verlagerung zur ambulanten Leistungserbringung begünstigen können. So hat die Schweizer Stimmbevölkerung am 24. November 2024 die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen angenommen.
Mit der einheitlichen Finanzierung steigt für die Kostenträger der Anreiz, die jeweils medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern, was die Verlagerung zu ambulanten Leistungen unterstützen und die einseitige Mehrbelastung der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) reduzieren dürfte.
Zudem haben die Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich dem Bundesrat im November 2024 ein neues Gesamt-Tarifsystem bestehend aus
- der neuen Einzelleistungstarifstruktur TARDOC sowie
- der Tarifstruktur für Patientenpauschalen
zur Genehmigung eingereicht, das die geltende Tarifstruktur TARMED per 1. Januar 2026 ablösen soll. Sachgerechte Tarife sind eine wichtige Voraussetzung, um eine ambulante Leistungserbringung nachhaltig zu fördern.
Letzte Änderung 14.02.2025
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