Neuer OECD-Bericht zu Patientensicherheit

Bern, 17.9.2020 - Es gibt kein ideales Governance-Modell zur Gewährleistung der Patientensicherheit. Der vom BAG in Auftrag gegebene OECD-Bericht zu diesem Thema zeichnet ein Bild von bewährten Ansätzen zur Verbesserung der Patientensicherheit. Der Bund ist bereits tätig geworden.

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Der OECD-Bericht «System Governance Towards Improved Patient Safety» vergleicht die Modelle zu Sicherstellung der Patientensicherheit in den Gesundheitsystemen der verschiedenen OECD-Mitgliedsstaaten. Er zeigt auf, mit welchen Massnahmen die Patientensicherheit besser im Gesundheitsystem verankert werden kann. Der vom BAG finanzierte Bericht wurde für den 5. Globalen Ministergipfel zur Patientensicherheit erstellt, der am 27. und 28. Februar 2020 in Montreux hätte stattfinden sollen. Wegen der Covid-19-Pandemie wurde das Treffen verschoben.

Der OECD-Bericht stellt fest, dass es kein ideales Modell zur Stärkung der Patientensicherheit gibt. Er kommt zum Schluss, dass Sicherheitsstandards am wirksamsten sind, wenn sie alle Bereiche des Gesundheitswesens umfassen. Heute werden Instrumente zur Qualitätssicherung wie Sicherheitsstandards, Reportingsysteme oder die regelmässige Weiterbildung der Angestellten oftmals nur in Spitälern umgesetzt. Sie sollten aber ebenso in der Grund- und Langzeitversorgung eingesetzt werden. Die Massnahmen sollen zudem von der Überlegung geleitet werden, wie die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten am besten berücksichtigt werden können.

In einkommensstarken Ländern, darunter auch in der Schweiz, kommt es bei fast 10 Prozent der Patientinnen und Patienten, die in ein Spital eintreten, zu einem unerwünschten medizinischen Zwischenfall. Dazu gehören Komplikationen während einer Operation, eine falsche Medikation oder eine Infektion. Vermutlich könnte die Hälfte dieser Fälle vermieden werden.

Neue Kommission und Gesetzesanpassung

In der Vergangenheit hat der Bund bereits wichtige Massnahmen in Richtung einheitliche Steuerung ergriffen. Dazu soll die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit beitragen. Im Jahr 2021 wird die neu gebildete Eidgenössische Qualitätskommission ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird den Bundesrat bei Fragen der Qualitätsentwicklung beraten und die Akteure in diesen Fragen unterstützen. Ausserdem werden die Verbände der Leistungserbringer und Versicherer in Zukunft Qualitätsverträge abschliessen. Der Bundesrat wird die Ziele der Qualitätsentwicklung alle vier Jahre festlegen.

Weiterführende Informationen

Qualitätsentwicklung in der Schweiz

Trotz eines guten Niveaus der Qualität der Leistungen in der Schweiz müssen sie kontinuierlich verbessert werden.

Letzte Änderung 17.09.2020

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