Bundesrat will Spitalplanung und Tarifberechnung verbessern

Bern, 12.2.2020 - Der Bundesrat hat entschieden, die Anforderungen für die Planung der Spitäler und Pflegeheime weiter zu vereinheitlichen. Zudem sollen die Spitaltarife für den stationären Bereich künftig schweizweit gleich ermittelt werden.

Spital

Der Bundesrat hat die Kriterien für die Planung der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime durch die Kantone weiter vereinheitlicht. Die Kantone müssen die Planung der Spitäler und Pflegeheime stärker koordinieren. Zudem dürfen die Spitäler auf kantonalen Spitallisten keine mengenbezogenen Entschädigungen oder Boni mehr auszahlen. Ziel ist es, die medizinisch ungerechtfertigte Mengenausweitung zu bekämpfen.

Der Bundesrat vereinheitlicht zudem die Regeln, wie die Tarifpartner und die Kantone die Tarife für stationäre Spitalleistungen ermitteln.
Die Vernehmlassung beginnt am 12. Februar 2020 und dauert bis zum 20. Mai 2020. Die Bestimmungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Weiterführende Informationen

Änderung der KVV: Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung

Eröffnung der Vernehmlassung zur Änderung der KVV betreffend Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung.

Letzte Änderung 12.02.2020

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