Bern, 11.1.2022 – Aktuell kommt es teilweise zu Verzögerungen bei der Ausstellung von neuen Versichertenkarten. Die betroffenen Versicherten haben auch ohne Versichertenkarte Anspruch auf sämtliche Leistungen des Krankenversicherungsgesetzes.
Verzögerungen bei neuen Versichertenkarten
Per Ende 2022 haben überdurchschnittlich viele Personen die Krankenkasse gewechselt. Der dadurch entstandene grosse Bedarf an neuen Karten hat bei den Produzenten der Karte (die Versichertenkarten werden nicht von den Krankenkassen selber hergestellt) partiell zu Verzögerungen bei der Herstellung geführt.
Für die versicherten Personen hat die Verspätung bzw. das Fehlen der neuen Versichertenkarte keine einschneidende Auswirkungen. Auch ohne Versichertenkarte kann der Leistungserbringer aufgesucht werden.
Halten Sie gegebenenfalls beim Arztbesuch (oder bei einer anderen Behandlung) die AHV-Nummer und den Namen des Versicherers bereit. Am besten weisen Sie die Versicherungspolice vor. Dies erleichtert die Abrechnung.
Bei einer Behandlung im Ausland wird der ausländische Leistungserbringer beim Fehlen der Europäischen Versichertenkarte den Krankenversicherer nach einer provisorischen Ersatzbescheinigung fragen. Der versicherten Person entstehen keine Nachteile. Bei planbaren Auslandaufenthalten empfiehlt es sich, beim Krankenversicherer vorgängig eine Bescheinigung zu verlangen, welche bei Bedarf im Ausland vorgewiesen werden kann.
Letzte Änderung 11.01.2023
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