Falsch in Rechnung gestellte Covid-19-Tests

Bern, 9.3.2023 – Das BAG prüft weiterhin Verdachtsfälle von falsch in Rechnung gestellten Covid-19-Tests: In erster Linie führt das BAG Querschnittsanalysen in auffälligen Bereichen durch. Das BAG hat unter anderem in einem spezifischen Fall im Zusammenhang mit Testkosten eine Verfügung erlassen zur Rückzahlung von Rechnungen in der Höhe von 1,6 Millionen Franken, die mutmasslich zu Unrecht gestellt worden sind. Bei einem anderen Fall hat das BAG zudem strafrechtliche Schritte eingeleitet.

Aufgrund des Verdachts, dass COVID-19-Tests zu Unrecht in Rechnung gestellt wurden, hat das BAG ein Team gebildet, das alle Verdachtsfälle evaluieren und das zu Unrecht bezahlte Geld zurückfordern soll.

Da die COVID-19-Tests vom Bund bezahlt wurden, setzt sich das BAG entschieden dafür ein, dass den Steuerzahlerinnen und -zahlern in diesem Bereich kein finanzieller Schaden entsteht. Alle Verdachtsfälle werden ausgewertet.

  • Ärztliche Konsultation: Das BAG hat Querschnittsanalysen über die Leistungserbringer durchgeführt, welche Auffälligkeiten in gewissen Bereichen ergaben. Daraus erfolgte unter anderem eine vertiefte Überprüfung bei einer sehr kleinen Anzahl Leistungserbringer, welche überproportional hohe Anteile der Leistung «ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch» in Rechnung gestellt hat.
  • Tests: Das BAG hat im Zusammenhang mit Testkosten eine Verfügung zur Rückzahlung von Rechnungen erlassen, die mutmasslich zu Unrecht gestellt worden sind. Dabei geht es um CHF 1,6 Mio. Die Verfügung ist noch nicht rechtkräftig.
  • Strafrechtliche Schritte: Rund um die Abwicklung von Rechnungen zu Testkosten hat das BAG zudem strafrechtliche Schritte eingeleitet. Weitere strafrechtliche Schritte sind nicht ausgeschlossen.

Hinweise zu Verdachtsfällen kann man dem BAG melden unter rueckforderungen@bag.admin.ch

Letzte Änderung 10.03.2023

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