Förderung der Generika und Senkung der Arzneimittelpreise

Bern, 8.12.2023 – Der Bundesrat will den Einsatz von günstigeren Generika fördern: Im September hat er dazu bereits kostensenkende Massnahmen ergriffen. Nun folgt eine Anpassung des Vertriebsanteils, um Fehlanreize zu reduzieren. Das Einsparpotenzial aller Massnahmen beträgt rund 300 Millionen Franken.

Generika sind bei uns heute rund doppelt so teuer und werden weniger oft eingesetzt als im Ausland. Das will der Bundesrat ändern: Im September 2023 hat er bereits verschiedene Massnahmen beschlossen, um die Generika und Biosimilars zu fördern. Das Einsparpotenzial beträgt rund 250 Millionen Franken jährlich. Diese Massnahmen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Am 8. Dezember 2023 hat er dies mit einer weiteren Massnahme ergänzt, um die Abgabe von günstigeren Arzneimitteln zu fördern. Dazu hat er den Vertriebsanteil angepasst, womit jährlich rund 60 Millionen Franken eingespart werden können. Diese Massnahmen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Anpassung beim Vertriebsanteil

Die Anpassung des Vertriebsanteils wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des EDI ausgearbeitet. Es handelt sich um einen Kompromiss, der von der Mehrheit der betroffenen Akteure getragen wird und vom Bundesrat am 8. Dezember 2023 beschlossen wurde.

Die Anpassung des Vertriebsanteil ermöglicht es, Fehlanreize bei der Arzneimittelabgabe zu reduzieren und leistet so einen Beitrag zur Kostendämpfung. Das erfolgt über eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Diese Massnahme tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. So haben die Leistungserbringer, die Versicherer und die Pharmaunternehmen genügend Zeit für die technische Umsetzung.

Die konkreten Massnahmen

Der Vertriebsanteil gilt die logistischen Leistungen ab. Er setzt sich zusammen aus einem preisbezogenen Zuschlag (variabler Teil) und einem Zuschlag je Packung (fixer Teil). Bisher war der Vertriebsanteil bei teureren Arzneimitteln höher als bei günstigeren, weshalb der Anreiz bestand, teurere Arzneimittel abzugeben.

Die Anpassungen beim Vertriebsanteil betreffen mehrheitlich die rezeptpflichtigen Arzneimittel. Sie basieren konkret auf zwei Massnahmen; zum einen wird ein einheitlicher Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel eingeführt, zum anderen wird das Berechnungsmodell für den Vertriebsanteil angepasst.

Neu gilt ein einheitlicher Vertriebsanteil für wirkstoffgleiche Arzneimittel. Konkret bedeutet dies, dass die Apotheke oder der Arzt gleich viel verdienen, egal, ob sie das Originalpräparat oder das Generikum resp. Biosimilar abgeben. Der Vertriebsanteil wird für wirkstoffgleiche Arzneimittel basierend auf dem durchschnittlichen Fabrikabgabepreis der Generika oder der Biosimilars festgelegt.

Durch die Anpassung des Berechnungsmodells des Vertriebsanteils wird bei den teureren Arzneimitteln der Vertriebsanteil und damit auch der Verkaufspreis gesenkt, bei günstigeren Arzneimitteln erhöht. Ein Monitoring soll die Auswirkungen dieser Massnahmen begleiten. und aufzuzeigen, ob eine Verlagerung zur Abgabe von günstigeren Arzneimitteln stattfindet.

Weitere Informationen

Der Bundesrat fördert Generika und Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln (admin.ch)

Abgeschlossene Neuerungen und Revisionen (admin.ch)

Letzte Änderung 08.12.2023

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