Bern, 7.9.2022 – Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Suizidprävention haben wir mit ausgewählten Akteuren einen Dialog geführt. Informieren Sie sich hier über die Ergebnisse.
Aktionsplan Suizidprävention: aktueller Stand

Das Forschungsunternehmen INFRAS hat 2021 in unserem Auftrag den Bericht «Zwischenstand Umsetzung Nationaler Aktionsplan Suizidprävention» publiziert. Wir haben mit ausgewählten Akteuren die Berichtergebnisse, künftige Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung diskutiert. Basierend auf diesem Austausch hat die neue Kerngruppe nun ihr Engagement in der Suizidprävention 2022-2024 festgelegt. Dies unter Berücksichtigung inhaltlicher Aspekte, ihrer Zuständigkeitsbereiche und ihren verfügbaren Ressourcen. Der Kerngruppe gehören an: die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) und das Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz (NPG) sowie das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Koordination erfolgt durch das BAG (Kontakt: suizidpraevention@bag.admin.ch).
Die Darstellung im Dokument zeigt das Engagement der Kerngruppe des Nationalen Aktionsplans Suizidprävention in den Jahren 2022–2024. Basierend auf den zehn Zielen des Aktionsplans stellt die Kerngruppe ihre Aktivitäten in sieben inhaltlichen Handlungsfeldern dar. Diese werden ergänzt durch Querschnittsaufgaben in der Koordination und Vernetzung. Die inhaltlichen Handlungsfelder sind in Aktivitäten gruppiert, die in der Umsetzung enge Schnittstellen haben. Die Farbgebung der Handlungsfelder orientiert sich am Bericht zum Zwischenstand von INFRAS. Grün markiert bedeutet: In diesen Handlungsfeldern wurden auf nationaler Ebene wesentliche Fortschritte erzielt, der Grad der Zielerreichung ist hoch. Rot markiert bedeutet: In diesen Handlungsfeldern konnten nur vereinzelte Initiativen identifiziert werden, der Handlungsbedarf auf nationaler Ebene bleibt praktisch unverändert hoch. Gelb markiert bedeutet: Die Handlungsfelder liegen hinsichtlich Fortschritt und Zielerreichung im Mittelfeld.
Ausgangslage und Ziel des Aktionsplans Suizidprävention
Bund und Kantone haben 2016 – zusammen mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sowie vielen weiteren Akteuren des Gesundheitswesens und anderen Gesellschaftsbereiche – im Auftrag der eidgenössischen Räte den Aktionsplan Suizidprävention erarbeitet.
Der Aktionsplan will einen Beitrag zur Reduzierung von suizidalen Handlungen während – oft vorübergehenden – Belastungskrisen oder psychischen Erkrankungen leisten.
Letzte Änderung 06.09.2022
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