Aktionsplan Suizidprävention: aktueller Stand

Bern, 7.9.2022 – Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Suizidprävention haben wir mit ausgewählten Akteuren einen Dialog geführt. Informieren Sie sich hier über die Ergebnisse.

Symbolbild Auge in der Dunkelheit

Das Forschungsunternehmen INFRAS hat 2021 in unserem Auftrag den Bericht «Zwischenstand Umsetzung Nationaler Aktionsplan Suizidprävention» publiziert. Wir haben mit ausgewählten Akteuren die Berichtergebnisse, künftige Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung diskutiert. Basierend auf diesem Austausch hat die neue Kerngruppe nun ihr Engagement in der Suizidprävention 2022-2024 festgelegt. Dies unter Berücksichtigung inhaltlicher Aspekte, ihrer Zuständigkeitsbereiche und ihren verfügbaren Ressourcen. Der Kerngruppe gehören an: die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) und das Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz (NPG) sowie das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Koordination erfolgt durch das BAG (Kontakt: suizidpraevention@bag.admin.ch).

Ausgangslage und Ziel des Aktionsplans Suizidprävention

Bund und Kantone haben 2016 – zusammen mit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz sowie vielen weiteren Akteuren des Gesundheitswesens und anderen Gesellschaftsbereiche – im Auftrag der eidgenössischen Räte den Aktionsplan Suizidprävention erarbeitet.

Der Aktionsplan will einen Beitrag zur Reduzierung von suizidalen Handlungen während – oft vorübergehenden – Belastungskrisen oder psychischen Erkrankungen leisten.

Letzte Änderung 06.09.2022

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