Für eine gestärkte Versorgungsqualität

Bern, 6.3.2020 - Mit der Revision der KVV können die 2019 vom Parlament beschlossenen Massnahmen umgesetzt werden. Insbesondere ist die Einrichtung einer Eidgenössischen Qualitätskommission vorgesehen. Die Änderungen treten voraussichtlich 2021 in Kraft.

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Die Versorgungsqualität stellt eine grosse Herausforderung für die öffentliche Gesundheit dar. Studien zeigen, dass bei rund 10 Prozent der Patientinnen und Patienten während einer medizinischen Behandlung ein unerwünschtes Ereignis auftritt und dass etwa die Hälfte dieser Ereignisse verhindert werden könnte. Zur Stärkung und Förderung der Entwicklung der Qualität medizinischer Leistungen verabschiedete das Parlament im Juni 2019 die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Diese Änderung macht eine Teilrevision der KVV erforderlich.

Demnach legt der Bundesrat alle vier Jahre Ziele fest, die im Hinblick auf die Verbesserung der Versorgungsqualität erreicht werden müssen. Dabei wird er von einer Eidgenössischen Qualitätskommission unterstützt. Die 15-köpfige Kommission hat die Aufgabe, den Bundesrat zu beraten und die festgelegten Ziele umzusetzen.

Eine wichtige Rolle weist das Gesetz auch den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer zu, die zum Abschluss von gesamtschweizerischen Qualitätsverträgen verpflichtet werden. Diese Verträge, die vom Bundesrat genehmigt werden müssen, ermöglichen es, verbindliche Verbesserungsmassnahmen im Qualitätsbereich festzulegen. Bei Verstössen gegen die Verträge sieht das Gesetz Sanktionen vor.

Zudem müssen die Verbände die Eidgenössische Qualitätskommission und den Bundesrat jedes Jahr über die erreichten Ziele und die umzusetzenden Verbesserungsmassnahmen in Kenntnis setzen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 15. Juni 2020.

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Letzte Änderung 06.03.2020

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