Bern, 6.12.19 - Der Bundesrat will eine einheitliche Vergütung für das Pflegematerial einführen. Dies unabhängig davon, ob es vom Pflegepersonal oder von der Patientin oder dem Patienten bzw. von nichtberuflich mitwirkenden Personen verwendet wird.
Vergütung Pflegematerial: Bundesrat will einheitliche Regelung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) sieht heute eine separate Vergütung für Materialien vor, die die Patientinnen und die Patienten direkt oder unter Beihilfe von nichtberuflich mitwirkenden Personen verwenden und die in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgeführt sind. Für das in den Pflegeheimen und bei der ambulanten Pflege vom Pflegefachpersonal verwendete Pflegematerial (z. B. Inkontinenzhilfen, Verbandmaterial) ist indessen keine separate Vergütung vorgesehen. Der Bundesrat will die Unterscheidung zwischen den beiden Verwendungsarten aufheben und somit die Finanzierung des Pflegematerials ambulant und im Pflegeheim sichern. Die Vergütung erfolgt ausschliesslich durch die OKP
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Letzte Änderung 06.12.2019
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