Bern, 6.12.2018 - Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von individuellen Verbilligungen der Krankenkassenprämien belief sich 2017 auf rund 2,2 Millionen, was 26 Prozent der Schweizer Bevölkerung entspricht. Bund und Kantone haben 2017 zusammen eine Summe von 4,5 Milliarden Franken entrichtet.
Monitoring 2017 über die Prämienverbilligung

Präzisierung der Medienmitteilung vom 06.12.18
Das BAG hat am 06. Dezember 2018 den Bericht zur Prämienverbilligung publiziert. Die Medienmitteilung dazu enthielt eine Ungenauigkeit. Der Bericht zeigt auf, wie stark Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch die Prämien belastet werden. Für diese Analyse wurden sieben Modellhaushalte definiert, allesamt Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen ohne Anspruch auf EL oder Sozialhilfe (Bericht Seite 11). Die Analyse zeigt, dass diese Modellhaushalte im Durchschnitt 14 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämien unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung aufbringen müssen. Die Aussage in der Medienmitteilung «2017 entsprach die durchschnittliche finanzielle Belastung durch die Krankenversicherung 14% des verfügbaren Einkommens aller Haushalte in allen Kantonen» ist somit ungenau. Präziser ist: «2017 entsprach die durchschnittliche finanzielle Belastung durch die Krankenversicherung 14% des verfügbaren Einkommens der sieben untersuchten Modellhaushalte». Je nach Kanton fällt diese Prämienbelastung für die Modellhaushalte unterschiedlich aus: Sie ist am tiefsten im Kanton Zug (7%) und am höchsten in den Kantonen Jura und Basel-Landschaft (18%).
Der Bericht zeigt, dass der Beitrag der Kantone seit 2014 weiter gesunken ist. Obwohl die durchschnittliche finanzielle Belastung der Haushalte zugenommen hat, erzielt das System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung insgesamt einen bedeutenden Umverteilungseffekt zugunsten der ärmsten Haushalte. Das geht aus dem letzten Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit BAG zur individuellen Prämienverbilligung hervor.
Ausserdem zeigt der Bericht auf, dass die Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung (IPV) weniger rasch steigen als die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Faktisch bedeutet dies, dass die Prämien das Budget von Haushalten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen immer mehr belasten. Haushalte mit Kindern sind stärker betroffen als diejenigen ohne Kinder. 2017 entsprach die durchschnittliche finanzielle Belastung durch die Krankenversicherung 14 Prozent des verfügbaren Einkommens der untersuchten Modellhaushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. 2014 belief sich diese Belastung noch auf 12 Prozent. Sie ist am tiefsten im Kanton Zug (7 Prozent) und am höchsten in den Kantonen Jura und Basel-Landschaft (18 Prozent).
Das Monitoring legt zudem dar, dass die IPV vor allem den ärmsten 30 Prozent der Haushalte zugutekommt. Das ist auch die Bevölkerungsgruppe, die am meisten medizinische Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezieht. Einelternfamilien sind die Familienform, die am meisten von der IPV profitiert. Umgekehrt tragen die wohlhabendsten Haushalte naturgemäss am meisten zur IPV bei, insbesondere über die Steuern. Sie beziehen auch weniger medizinische Leistungen zulasten der OKP als die anderen sozialen Bevölkerungsschichten. Das System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erzielt somit, insbesondere via IPV und Steuern, einen bedeutenden Umverteilungseffekt zugunsten der ärmsten Haushalte.
Sehr unterschiedliche Situationen je nach Kanton
Die Kantone handhaben die IPV unterschiedlich, und zwar sowohl bezüglich der Höhe ihrer Beiträge als auch hinsichtlich der durchschnittlichen Verbilligung pro Bezüger. Die Beiträge pro Einwohner schwanken zwischen 372 Franken (Nidwalden) und 991 Franken (Basel-Stadt). Der Anteil der Bezügerinnen und Bezüger liegt zwischen 19 Prozent (Luzern) und 35 Prozent (Schaffhausen).
Im Durchschnitt haben die Kantone 42 Prozent der Kosten übernommen. Gegenüber 2014 sank ihr Beitrag somit um gut 2 Prozent und gegenüber 2010 sogar um fast 9 Prozent. Die IPV ist am höchsten pro Kopf im Kanton Graubünden, gefolgt von den Kantonen Zug, Tessin, Waadt und Basel-Stadt. Am tiefsten ist die IPV im Kanton Appenzell Innerrhoden.
Letzte Änderung 14.12.2018
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