Immer mehr Menschen befassen sich mit dem Thema Organspende

Bern, 3.7.2024 – Immer mehr Personen in der Schweiz setzen sich mit der Organspende auseinander. Auch die Bereitschaft, Organe, Gewebe oder Zellen zu spenden, ist in den vergangenen 15 Jahren gestiegen. Dies zeigt eine detaillierte Analyse der Daten der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB).

Die Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB) zeigt unter anderem, wie die Schweizer Bevölkerung zur Organspende eingestellt ist und wie sich diese Einstellung im Laufe der Jahre entwickelt.

Seit 2007 werden Fragen gestellt

  • zur persönlichen Auseinandersetzung mit dem Thema,
  • zur Spendebereitschaft,
  • zum Informationsstand der Angehörigen und
  • zum Besitz einer Organspende-Karte bzw.
  • zur schriftlichen Willensbekundung allgemein (seit 2022).

Daraus wird ersichtlich, wie sich die öffentliche Meinung zur Organspende entwickelt hat.

Positive Entwicklungen bei der Auseinandersetzung mit dem Thema

Im Jahr 2022 haben sich deutlich mehr Personen mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt als in den Jahren zuvor: 56 Prozent der Befragten gaben an, sich damit zumindest etwas befasst zu haben, 2017 waren es noch 48 Prozent.

Überdurchschnittlich oft haben sich Frauen, Personen mit höherem Bildungsabschluss und Menschen aus der französisch- und italienischsprachigen Schweiz mit dem Thema befasst.

Steigende Bereitschaft für eine Spende

2022 erklärten 56 Prozent der Befragten, dass sie zumindest eher bereit wären, nach ihrem Tod Organe, Gewebe oder Zellen zu spenden. Das ist eine Zunahme im Vergleich zu den Vorjahren (2017: 53 Prozent).

Besonders hohe Werte zeigten sich bei Frauen, jüngeren Menschen (15 bis 24 Jahre), Personen mit höherem Bildungsabschluss sowie in der französischen und italienischen Schweiz.

Zunahme bei schriftlichen Willensbekundungen

Die Anzahl Personen, die ihren Willen zur Organspende geäussert haben, ist ebenfalls gestiegen. 2017 gaben noch 60 Prozent der Befragten an, dass sie ihren Willen weder schriftlich festgehalten noch den Angehörigen mitgeteilt haben. 2022 waren es nur noch 49 Prozent.

Von den 51 Prozent, die ihren Willen geäussert haben, haben die meisten ihre Angehörigen informiert. Rund ein Viertel hat den Willen schriftlich festgehalten, am häufigsten in einer Organspende-Karte oder einer Patientenverfügung. Zudem stieg die Zahl derjenigen, die ihren Willen sowohl schriftlich als auch mündlich bekundet haben, deutlich an.

Vorbereitung auf die Widerspruchsregelung: Neue Organspende-Kampagne des BAG ab 2026

Das Volk hat sich am 15. Mai 2022 für die Widerspruchsregelung bei der Organspende ausgesprochen. Wer nach dem Tod keine Organe, Gewebe oder Zellen spenden will, muss dies künftig festhalten.

Das BAG bereitet im Hinblick auf die Einführung der Widerspruchsregelung eine neue, breit angelegte Sensibilisierungskampagne vor. Sie soll zusammen mit dem neuen Organ- und Gewebespenderegister frühstens 2026 lanciert werden. Die Widerspruchsregelung soll sechs Monate später in Kraft treten.

Die regelmässige und intensive Information der Bevölkerung ist zentral bei der Umsetzung der Widerspruchsregelung. Die Bevölkerung soll darüber informiert sein, dass man zu Lebzeiten widersprechen muss, wenn man seine Organe nicht spenden möchte. Die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema, das Treffen und Festhalten eines Entscheides und das Mitteilen an die Angehörigen werden noch wichtiger. Für die Gestaltung der Informationskampagne werden die Ergebnisse der Gesundheitsbefragung eine wichtige Grundlage sein.

Bis die Widerspruchsregelung in Kraft ist, informiert das BAG die Bevölkerung regelmässig mit der bestehenden Kampagne «Regeln statt aufschieben: die Organspende» darüber, was heute (noch) gilt, und bereitet sie auf den Wechsel zur Widerspruchsregelung vor.

Datenquelle

Die dargestellten Ergebnisse basieren auf den Daten der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB), die alle fünf Jahre vom Bundesamt für Statistik durchgeführt wird.

Diese repräsentative Bevölkerungsbefragung erfasst zahlreiche Informationen zur Gesundheit sowie soziodemografische Angaben wie Alter, Geschlecht und Einkommen. Befragt werden Personen ab 15 Jahren, die in der Schweiz in einem Privathaushalt mit Telefonanschluss wohnen. 

Mit der SGB wird unter anderem die Einstellung der Schweizer Bevölkerung zur Organspende ermittelt. Seit 2007 umfasst die Befragung vier spezifische Fragen zu diesem Thema.

Letzte Änderung 03.07.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Kommunikation und Kampagnen
Schwarzenburgstrasse 157
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Tel. +41 58 462 95 05
E-Mail

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