Coronavirus: Grossveranstaltungen unter strengen Auflagen wieder möglich

2.9.2020 – Ab 1. Oktober 2020 dürfen Grossveranstaltungen wieder durchgeführt werden, wenn eine Bewilligung des Kantons vorliegt. Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden die Voraussetzungen festgelegt.

Das Verbot für Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen wird unter strengen Auflagen per 1. Oktober 2020 aufgehoben. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» heute verabschiedet.

Für jede Veranstaltung muss ein Schutzkonzept vorliegen. Dabei müssen die Organisatoren strenge Vorgaben beachten:

  • In der Regel gilt eine Sitzplatzpflicht (Ausnahmen: Stehplätze bei Freiluftveranstaltungen wie Ski-, Langlauf- oder Radrennen sowie Dorffeste im freien Gelände sind möglich).
  • Personenströme müssen klar geregelt sein.
  • Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen: Für diese gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. In Hallen und Freiluftstadien darf höchstens zwei Drittel der Sitzplätze belegt werden. Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Regelverstösse werden geahndet.

Bewilligung durch die Kantone

Der Bundesrat hat die Kriterien festgelegt, damit ein Kanton Grossveranstaltungen bewilligen kann:

  • Die epidemiologische Lage im Kanton oder in der betreffenden Region muss eine Durchführung der Veranstaltung zulassen.
  • Der Kanton verfügt über die notwendigen Kapazitäten für das Contact Tracing.

Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen werden schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt. Für alle übrigen Veranstaltungen muss der Organisator dem Kanton eine Risikoanalyse und ein entsprechendes Schutzkonzept vorlegen. Zuständig für die Bewilligungen sind die Kantone. Sie können sie widerrufen oder die Auflagen ändern, wenn sich die epidemiologische Lage massgeblich verschlechtert. In diesem Fall hat die Veranstalterin keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand.

Ausführliche Informationen finden Sie in der unten aufgeführten Medienmitteilung.

200902_Grossanlässe_de

Letzte Änderung 04.11.2020

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