Gesundheitliche Vorausplanung

Bern, 2.6.2021 - Wer sich frühzeitig mit medizinischen Behandlungen oder mit dem Sterben auseinandersetzt, kann selbstbestimmt entscheiden. Eine nationale Arbeitsgruppe soll diese Selbstbestimmung mit besseren Rahmenbedingungen fördern.

Palliative Care

Gesundheitliche Vorausplanung sorgt dafür, dass kranke oder verunfallte Menschen nach ihrem Willen behandelt werden. Medizinische Massnahmen sollen entsprechend ergriffen oder unterlassen werden. Dieser Wille soll von den Angehörigen mitgetragen oder zumindest verstanden werden. Bei der Vorausplanung geht es darum, sich mit den persönlichen Werten, mit Wünschen und Erwartungen auseinanderzusetzen. Welche Behandlung und Betreuung wünscht sich eine Person bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit? Was, wenn sie zum entscheidenden Zeitpunkt nicht mehr selbst urteilen oder sich nicht mehr äussern kann?

Auftrag des Bundesrats

Zur Förderung und Verbesserung der gesundheitlichen Vorausplanung gibt es in der Schweiz Handlungsbedarf, etwa zu Patientenverfügungen, zur Beratung oder Finanzierung. Patientenverfügungen sind zum Beispiel oft nicht vorhanden, nicht auffindbar oder im Notfall nicht aussagekräftig genug. Auch wird das Lebensende oft als akutes Ereignis behandelt – obwohl rund 70 Prozent der Todesfälle in der Schweiz zu erwarten sind und vorbereitet werden könnten.

Vor diesem Hintergrund hat uns der Bundesrat beauftragt, zusammen mit der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) eine Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung» einzusetzen. Sie soll den notwendigen Prozess national steuern.

Ziele und Beteiligte

Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit im Mai 2021 aufgenommen. Sie will das Konzept inhaltlich steuern und konkretisieren. Erstes Ziel ist es, einen nationalen Konsens zu erarbeiten. Welche Form von Planung ist nötig, um die Selbstbestimmung bei Krankheit und am Lebensende zu gewähren?

Die Arbeitsgruppe besteht aus Fachexpertinnen und -experten aus Medizin, Pflege, Palliative Care, Sozialer Arbeit, Recht und Ethik. Vertreten sind auch Entscheidungsträgerinnen und -träger der nationalen Fach- und Leistungserbringerverbände sowie Patienten- und Betroffenenorganisationen, die Beratungen zum Thema anbieten.

Letzte Änderung 17.05.2023

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