Bern, 11.6.2019 - Snus (Mundtabak) darf neu in der Schweiz vertrieben werden. Die Aufhebung des Verkaufsverbots geht aus einem Bundesgerichtsentscheid vom 27. Mai 2019 hervor, der am 11. Juni 2019 veröffentlicht wurde.
Aufhebung des Verkaufsverbots bei Snus

Damit erfolgt die Legalisierung von Snus rascher als geplant. Diese war bereits im Entwurf des Tabakproduktegesetzes vorgesehen, der derzeit im eidgenössischen Parlament debattiert wird und 2022 in Kraft treten sollte.
In seinem Urteil vertritt das Bundesgericht den Standpunkt, dass Artikel 5 der Tabakverordnung nicht anwendbar ist. Dieser Artikel untersagt den Verkauf von Snus, der in der juristischen Fachsprache auch als «Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch» bezeichnet wird.
Der Verkauf von Snus wurde 1995 aus Gründen der öffentlichen Gesundheit untersagt, genau wie in der Europäischen Union, wo das Verbot weiter gilt. Damals sollte verhindert werden, dass ein neues, in der Schweiz noch unbekanntes Tabakprodukt auf den Markt kommt und neue Konsumentinnen und Konsumenten abhängig macht.
Der Bundesgerichtsentscheid ändert nichts an der Einschätzung des BAG in Bezug auf die gesundheitlichen Risiken. Snus macht rasch abhängig und erhöht das Risiko von Speiseröhrenkrebs sowie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
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Letzte Änderung 14.08.2019
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