Bern, 1.7.2024 – Der Bundesrat will Generika fördern. Per 1. Juli wurden die Vertriebsanteile von Medikamenten vereinheitlicht. Dies führt dazu, dass bestimmte Medikamente günstiger und andere teurer werden. Durch diese Änderung können in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) rund 60 Millionen Franken eingespart werden.
Preisänderungen bei bestimmten Arzneimitteln
Generika sind in der Schweiz rund doppelt so teuer und werden weniger oft eingesetzt als im Ausland. Das will der Bundesrat ändern: Im September 2023 hatte er ein erstes Massnahmenpaket verabschiedet, um Generika und Biosimilars zu fördern. Das erwartete Einsparpotenzial, u.a. durch eine Anpassung des Selbstbehalts, beträgt rund 250 Millionen Franken jährlich. Diese Massnahmen sind bereits am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Heute tritt ein zweites Massnahmenpaket in Kraft. Dieses beinhaltet eine Anpassung des Vertriebsanteils, der für wirkstoffgleiche Arzneimittel einheitlich wird. Diese Anpassung bedeutet eine Preisänderung für einen Grossteil der von der OKP vergüteten Arzneimittel. Generell werden die sehr günstigen Medikamente (etwa ein Drittel) teurer, während die teureren (etwa zwei Drittel) billiger werden. Diese Anpassung soll zu zusätzlichen Einsparungen von rund 60 Millionen Franken zugunsten der OKP führen.
Monitoring der Auswirkungen der Preisänderungen
Der Vertriebsanteil gilt die logistischen Leistungen ab. Er setzt sich zusammen aus einem preisbezogenen Zuschlag (variabler Teil) und einem Zuschlag je Packung (fixer Teil). Mit der Anpassung vom 1. Juli 2024 wird der preisbezogene Zuschlag gesenkt, was zu einer allgemeinen Angleichung des Vertriebsanteils führt. Dies sollte es den Leistungserbringern ermöglichen, mehr günstige Arzneimittel abzugeben.
Durch die Anpassung des Modells zur Berechnung des Vertriebsanteils wird bei den teureren Arzneimitteln dieser Anteil und damit auch der Verkaufspreis gesenkt, bei günstigeren Arzneimitteln erhöht. Ein Monitoring soll die Auswirkungen dieser Massnahmen begleiten und aufzeigen, ob eine Verlagerung zur Abgabe von günstigeren Arzneimitteln stattfindet.
FAQ
1) Bei welchen Arzneimitteln steigen die Preise?
Betroffen sind günstige und häufig verwendete Arzneimittel.
- Zum Beispiel steigt der Preis von Dafalgan 1g, 16 Stück, von 7.20 Franken auf 12.15 Franken.
- Novalgin Tabl 500mg, 10 Stück, das bisher zum Preis von 5.50 Franken erhältlich war, kostet neu 10.55 Franken.
- Hingegen wird der Preis von Condrosulf Tabl 800mg, 90 Stück, das bisher 69.25 Franken kostete, auf 66.35 Franken gesenkt.
2) Bei welchen Arzneimitteln sinken die Preise?
Generell kann man sagen, dass die Preise von Arzneimitteln sinken, deren Fabrikabgabepreis über 15 Franken liegt. Dies gilt insbesondere für Insulin, das in der Schweiz häufig verschrieben wird. Auch Krebstherapien sind betroffen.
3) Bedeutet dies, dass Originalmedikamente billiger und Generika – die bereits billig sind – teurer werden?
Zukünftig sollen die Leistungserbringer für Arzneimittel mit gleichem Wirkstoff eine gleich hohe Abgeltung im Vertriebsanteil erhalten, damit soll die Abgabe von günstigen Arzneimitteln gefördert werden.
Dies kann Vergünstigung von Originalpräparaten und eine Verteuerung von sehr günstigen Medikamenten (Generika) nach sich ziehen.
4) Sind nur verschreibungspflichtige Arzneimittel betroffen?
Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von dieser Anpassung weitgehend betroffen.
5) Wie hoch ist der maximale Preisanstieg für ein Arzneimittel?
Die Preiserhöhung kann bis zu maximal 8 Franken betragen.
Letzte Änderung 01.07.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Kommunikation und Kampagnen
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 95 05