Bern, 2.5.2019 - Die Masern haben dieses Jahr zu zwei Todesfällen geführt. Der erste betrifft einen rund 30-jährigen Mann, der nicht geimpft war. Beim zweiten Fall handelt es sich um einen etwa 70-jährigen Mann, der wegen Krebs immunsupprimiert war.
Masern verursachen zwei Todesfälle

Beim ersten Fall handelt es sich um einen ca. 30-jährigen zuvor ungeimpften Mann, der von Angehörigen mit Masern angesteckt wurde. Er wurde 67 Stunden nach Exposition nachgeimpft. Diese Impfung kam jedoch zu spät, und er erkrankte trotzdem an Masern. Er verstarb innert kürzester Zeit nach Auftreten der ersten Symptome zu Hause. Die genaue Todesursache wird abgeklärt.
Beim zweiten Fall handelt es sich um einen ca. 70-jährigen Mann, der wegen Krebs immunsupprimiert war. Wie sich der Mann mit Masern angesteckt hat, ist nicht bekannt. Er verstarb wenige Tage nach Beginn einer masernbedingten Lungenentzündung trotz Intensivpflege im Spital.
Angesichts dieser Todesfälle weist das BAG erneut darauf hin, dass die Masernimpfung empfohlen wird. Sie ermöglicht einerseits, sich selbst vor der Krankheit und den allenfalls damit verbundenen schweren Komplikationen, wie zum Beispiel Pneumonie oder Enzephalitis, zu schützen. Andererseits schützt man mit einer Impfung auch andere Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht selbst impfen lassen können (Säuglinge, Schwangere, immunsupprimierte Personen), denn so wird die Übertragung des Virus in der Bevölkerung eingedämmt.
Das BAG stellt einen Wiederanstieg der Masernfälle fest: Seit Anfang Jahr wurden 155 Fälle gemeldet.
Letzte Änderung 18.01.2022
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