Vereine des Breitensports werden bei der Unfallversicherung finanziell entlastet

Bern, 22.11.2023 - Wer als Sportlerin beziehungsweise Sportler oder Trainerin beziehungsweise Trainer bei einem Verein des Breitensports angestellt ist, untersteht künftig erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen der obligatorischen Unfallversicherung. Ziel ist eine finanzielle Entlastung der Vereine des Breitensports. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) verabschiedet. Die Änderung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.

In der Schweiz müssen gemäss dem Unfallversicherungsgesetz alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Unfälle versichert werden. Die Suche nach einem Unfallversicherer gestaltet sich für Breitensportvereine aber teilweise schwierig, dies wegen des gesteigerten Verletzungsrisikos und der hohen Kosten bei einem Unfall. Aufgrund dessen wird die Verordnung über die Unfallversicherung mit einer weiteren Ausnahmebestimmung ergänzt.

Künftig müssen Sportvereine Sportlerinnen und Sportler sowie Trainerinnen und Trainer, welche ein jährliches Einkommen von zwei Drittel des Mindestbetrags der vollen jährlichen AHV-Altersrente (2023: 9800 Franken) nicht überschreiten, nicht mehr obligatorisch gegen Unfälle versichern. Ein allfälliger Unfall wird von der Nichtberufsunfallversicherung des Hauptarbeitgebers oder via Unfalldeckung bei der Krankenkasse abgedeckt. Diese Ausnahmeregelung gilt, wenn in den genannten Funktionen keine Person ein höheres Einkommen erzielt. Sobald der Betrag von 9800 Franken von einer Person überschritten wird, müssen alle Personen, welche in den bezeichneten Tätigkeiten arbeiten, versichert werden. Für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie zum Beispiel Servicepersonal oder Reinigungsfachkräfte ändert sich nichts; sie unterstehen in jedem Fall der Versicherungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG).

Die finanzielle Entlastung von Vereinen des Breitensports wurde durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe erarbeitet, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Unfallversicherer sowie von Swiss Olympic zusammensetzte. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war in beratender Funktion involviert.


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