Bundesrat genehmigt drei Tarifstrukturen im stationären Bereich

Bern, 22.11.2023 - An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat die aktualisierten Versionen der nationalen Tarifstrukturen SwissDRG (Version 13.0), TARPSY (Version 5.0) und ST Reha (Version 2.0) genehmigt. Diese Tarifstrukturen gelten ab dem 1. Januar 2024.

Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) müssen die Tarifpartner – also Versicherer und Leistungserbringer – leistungsbezogene Pauschalen für die Vergütung von Spitalleistungen vereinbaren. Diese Pauschalen beruhen auf landesweit einheitlichen Tarifstrukturen. Die Tarifstrukturen SwissDRG und TARPSY gelten für den akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser bzw. für die stationäre Psychiatrie. Die Tarifstruktur ST Reha kommt hingegen im Bereich der stationären Rehabilitation zur Anwendung.

Genehmigung der Version 13.0 von SwissDRG, 5.0 von TARPSY und 2.0 von ST Reha
Die Tarifstruktur SwissDRG wird jährlich aktualisiert. Die genehmigte Version 13.0 verbessert klar die Qualität der Abbildung der Fälle. Der Bundesrat hat auch die Version 5.0 der nationalen Tarifstruktur TARPSY genehmigt. Diese Struktur ermöglicht die Vergütung stationärer psychiatrischer Behandlungen durch leistungsbezogene Tagespauschalen.

Die erste Version der Tarifstruktur ST Reha ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Die neue Version 2.0 beinhaltet die Einführung einer neuen Rehabilitations-Kostengruppe (RCG) und die Aufnahme von Hauptdiagnosen, die eine bessere Abbildung der Fälle in der Tarifstruktur ermöglichen. Ausserdem wurde ein spezifischer Zusatzentgeltkatalog für ST Reha erarbeitet.
Die aktualisierten Versionen von SwissDRG, TARPSY und ST Reha gelten ab dem 1. Januar 2024.


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