Militärversicherung: Bundesrat setzt Prämien 2024 fest

Bern, 15.11.2023 - An seiner Sitzung vom 15. November 2023 hat der Bundesrat die monatliche Prämienhöhe des Krankheitsschutzes für die beruflich und freiwillig Versicherten sowie die Höhe des Zuschlages für den Unfallschutz der freiwillig Versicherten festgesetzt. Die Änderung der Verordnung über die Militärversicherung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Aktive Berufsmilitärs sind in der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert (beruflich Versicherte) und können ab der Pensionierung diese Versicherung freiwillig weiterführen (freiwillig Versicherte). Der Bundesrat setzt die Prämien jährlich fest. Im Jahre 2018 hatte er ein neues Finanzierungssystem umgesetzt, wonach die Prämien aufgrund der effektiven Gesundheitskosten und nicht mehr in Abhängigkeit vom höchstversicherten Verdienst berechnet werden. Der Mindestkostendeckungsgrad wurde auf 80 Prozent festgelegt. Somit müssen die Prämien mindestens 80 Prozent der Kosten decken. Der Bund übernimmt den Rest. Der Ablauf der fünfjährigen Einführungsphase erlaubt es jetzt dem Bundesrat, eine Anpassung des Kostendeckungsgrades zu prüfen.

Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades auf 90 Prozent aus verschiedenen Gründen angezeigt ist. Dadurch wird der Bundeshaushalt um rund 1,4 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Nach wie vor profitieren die Versicherten in der Militärversicherung im Vergleich zu den Versicherten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von weitergehenden Leistungen. Zudem haben sie sich nicht weiter an den Kosten zu beteiligen (keine Franchise und kein Selbstbehalt).

Bei einem Kostendeckungsgrad von 90 Prozent resultiert eine monatliche Prämie für den Krankheitsschutz der beruflich und freiwillig Versicherten von 430 Franken und für den Zuschlag für die Unfalldeckung der freiwillig Versicherten von 52 Franken, was einem Anstieg von 50 Franken bzw. 6 Franken im Vergleich zu 2023 entspricht.


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