Covid-19: Bundesstellen haben Covid-19-Massnahmen angemessen auf Verfassungsmässigkeit geprüft

Bern, 03.10.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. September 2023 zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) zur Wahrung der Grundrechte durch die Bundesbehörden bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Stellung genommen. Die GPK-N kommt zum Schluss, dass die zuständigen Stellen die Einhaltung der verfassungsmässigen Kriterien angemessen prüften. Sie hält fest, dass Lehren für künftige Krisen zu ziehen sind. Der Bundesrat teilt diese Einschätzung.

Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen erlassen, die zu Einschränkungen der Grundrechte geführt haben. Die GPK-N hat sich vertieft mit der Verfassungsmässigkeit dieser Einschränkungen befasst.

Im Fokus stand dabei der Beschluss des Bundesrats vom Dezember 2021 über die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Covid-19-Zertifikats. Damit verbunden war die Frage, wie die zuständigen Behörden (Eidgenössisches Departement des Innern, Bundesamt für Gesundheit und Bundesamt für Justiz) vor dem Erlass dieser Massnahme geprüft haben, ob sie die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einschränkung von Grundrechten erfüllt.

Die GPK-N kommt zum Schluss, dass die drei Behörden die Einhaltung der verfassungsmässigen Kriterien angemessen geprüft haben. Sie ist jedoch auch der Auffassung, dass aus dem Beispiel der Ausweitung der Covid-Zertifikate Lehren für zukünftige Krisen zu ziehen sind.
Der Bundesrat misst den Erkenntnissen aus der Covid 19-Pandemie grosse Bedeutung bei und ist bereit, die Empfehlungen der GPK-N entgegenzunehmen. So will er – wie von der GPK-N gewünscht – prüfen, wie das Bundesamt für Justiz seine präventive Kontrollaufgabe speziell in Krisenfällen verstärken könnte.

Die GPK-N empfiehlt dem Bundesrat weiter, bei der geplanten Revision des Epidemiengesetzes zu prüfen, ob das Instrument eines Gesundheitszertifikats und dessen Einsatzmodalitäten im Hinblick auf künftige Pandemien präzisiert werden sollte. Zudem soll der Bundesrat prüfen, ob die Kriterien im Epidemiengesetz, die den Übergang zur besonderen Lage regeln, präzisiert werden sollten.

Der Bundesrat wird beide Empfehlungen im Rahmen der Revision des Epidemiengesetzes aufnehmen.

Schliesslich ersucht die GPK-N den Bundesrat, eine Bilanz über die Indikatoren wie die Auslastung der Intensivstation oder die Infektionszahlen zu ziehen. Diese wurden in der Covid-19-Pandemie zur Beurteilung der Bedrohung für die öffentliche Gesundheit genutzt. Der Bundesrat wird gebeten, auf dieser Grundlage eine Liste potenzieller Indikatoren zu erstellen, die bei einer künftigen Pandemie zur Lageeinschätzung verwendet werden können.

Der Bundesrat beurteilt die in der Covid-19-Pandemie genutzten Indikatoren positiv. Im Rahmen der Revision des Epidemiengesetzes wird er prüfen, ob abstrakte Eckwerte zur Einschätzung einer Bedrohungslage festgelegt werden sollen. Hingegen erachtet er die Definition einer für alle künftigen Gefährdungslagen anwendbaren und abschliessenden Liste von Indikatoren als nicht zielführend. Die Indikatoren sollten sich immer am konkreten Erreger und entsprechend den verschiedenen Phasen einer künftigen Pandemie orientieren.


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