Bundesrat will die Ausbildungsoffensive im Pflegebereich Mitte 2024 starten

Bern, 23.08.2023 - Mit einer breiten Ausbildungsoffensive will der Bundesrat den wachsenden Bedarf im Pflegebereich angehen und damit einen wichtigen Teil der Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» rasch umsetzen. Die Ausbildung zur Pflegefachperson soll während acht Jahren von Bund und Kantonen mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Pflegefachpersonen sollen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Mit acht Millionen Franken sollen zudem für vier Jahre Projekte unterstützt werden, die die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung fördern. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die Umsetzungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Die Ausbildungsoffensive soll Mitte 2024 starten.

Die Pflege steht angesichts des Bevölkerungswachstums und der Alterung der Bevölkerung vor grossen Herausforderungen. Um die Qualität der Pflege zu erhalten, müssen mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden. Der Bundesrat hat deshalb eine breite Ausbildungsoffensive beschlossen. Das entsprechende Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wurde im Dezember 2022 vom Parlament verabschiedet. Nun hat der Bundesrat die Kriterien für die Beiträge des Bundes formuliert und bis zum 23. November 2023 in die Vernehmlassung geschickt.

Die Ausbildungsoffensive verpflichtet die Kantone, in drei Bereichen Fördermassnahmen umzusetzen. Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime oder Spitexorganisationen sollen Beiträge erhalten, um ungedeckte Kosten in der praktischen Ausbildung von diplomierten Pflegefachkräfte zu decken. Unterstützt werden auch innovative Massnahmen der Gesundheitseinrichtungen, die zu mehr praktischen Ausbildungsplätzen führen, etwa der Zusammenschluss von mehreren Gesundheitseinrichtungen zu Ausbildungsverbünden oder der Aufbau von Ausbildungsstationen. Unterstützungsbeiträge erhalten im Weiteren die höheren Fachschulen und Fachhochschulen, damit sie die Zahl der Ausbildungsabschlüsse erhöhen können. Schliesslich sollen angehende Pflegefachpersonen während ihrer Diplomausbildung finanziell unterstützt werden, falls sie ihren Lebensunterhalt sonst nicht sichern könnten. Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der Fördermassahmen müssen von den Kantonen geschaffen werden.

Bund beteiligt sich zu 50 Prozent
Die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Pflegefachpersonen liegt weiterhin in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund beteiligt sich deshalb bis maximal zur Hälfte an den Beiträgen der Kantone. Die finanzielle Unterstützung des Bundes ist befristet und degressiv ausgestaltet. Insgesamt kann der Bund die kantonalen Aufwendungen für die Ausbildung im Bereich Pflege mit maximal rund 470 Millionen Franken während acht Jahren unterstützen.
Um einerseits den administrativen Aufwand für die Kantone so gering wie möglich zu halten und andererseits ausreichend Zeit für den Vollzug in den Kantonen zu gewährleisten, wurden die Kantone bei der Erarbeitung des Ausführungsrechtes direkt einbezogen. Sie können nun im Rahmen der Vernehmlassung weitere Rückmeldungen machen.

Die Ausbildungsoffensive soll Mitte 2024 starten. Ab diesem Zeitpunkt und befristet auf acht Jahre können die Kantone Bundesbeiträge beantragen.

Direkte Abrechnung von bestimmten Pflegeleistungen
Das Ausbildungsfördergesetzes Pflege ermöglicht im Weiteren, dass Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen können. Es handelt sich um Leistungen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege.

Sollten aufgrund der direkten Abrechnung von Pflegefachpersonen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherungsversicherung (OKP) das Leistungsvolumen und in der Folge die Krankenversicherungsprämien steigen, können die Tarifpartner ein Kontrollmechanismus aushandeln, um einen ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten zu verhindern.

Förderprogramm Effizienz in der medizinischen Grundversorgung
Die medizinische Grundversorgung kommt aufgrund des demographischen Wandels vermehrt unter Druck. Immer mehr Menschen mit chronischen oder mit mehrfachen Erkrankungen benötigen regelmässig und über längere Zeit medizinische und pflegerische Leistungen. Gleichzeitig nimmt der Fachkräftemangel bei den Hausärztinnen und Hausärzte sowie bei den Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege stetig zu. Mit einem Förderprogramm im Umfang von acht Millionen Franken sollen deshalb innovative Versorgungsmodelle in der Grundversorgung mit Schwerpunkt auf der Langzeitpflege gestärkt werden. Die Projektförderung soll Mitte 2024 beginnen und dauert vier Jahre.

Umsetzung der Pflegeinitiative
Die Initiative «Für eine starke Pflege» wurde in der Volksabstimmung am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, die Initiative rasch und deshalb in zwei Etappen umzusetzen. Die erste Etappe enthält eine breite Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen. Zudem sollen Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen direkt abrechnen können. Die zweite Etappe enthält eine Reihe von Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen Entschädigungen für kurzfristige Arbeitseinsätze, oder die Pflicht der Sozialpartner, über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. 

Der Bundesrat wird dazu bis im Frühling 2024 ein neues Bundesgesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege vorbereiten und in die Vernehmlassung schicken.


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