Das System für Covid-19-Zertifikate wird eingestellt

Bern, 16.08.2023 - Das System für die Ausstellung und Prüfung von Covid-Zertifikaten wird per Ende August 2023 eingestellt. Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. August 2023 darüber informiert, dass die entsprechende Verordnung nicht verlängert wird. Dies vor dem Hintergrund, dass die rechtlichen Grundlagen zum digitalen Covid-Zertifikat der Europäischen Union (EU DCC) auf Ende Juni 2023 ausgelaufen sind.

Das EU-kompatible Covid-Zertifikat wurde in der Schweiz im Juni 2021 eingeführt und ermöglichte den fälschungssicheren und international anerkannten Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer durchgemachten Erkrankung oder eines negativen Testergebnisses. Seit der Aufhebung der Zertifikatspflicht in der Schweiz im Februar 2022 wurden Schweizer Covid-Zertifikate weiterhin ausgestellt, um die Reisefreiheit der Schweizer Bevölkerung zu erleichtern.

Aktuell verlangen nur noch vereinzelte Länder weiterhin einen Nachweis für Impfung, Test oder Genesung bei der Einreise. Deshalb hat die EU am 27. Juni 2023 entscheiden, die rechtlichen Grundlagen zum EU DCC nicht weiter zu verlängern. Damit und in Anbetracht der stabilen epidemiologischen Lage entfällt auch für die Schweiz der Bedarf nach Zertifikaten zur Reiseerleichterung. Am 10. Mai 2023 hatte der Bundesrat entschieden, die Schweizer Covid-19-Verordnung Zertifikate nicht zu verlängern, unter dem Vorbehalt, dass die EU-Verordnungen zum EU DCC nicht verlängert wird. Die Verordnung läuft somit auf den 31. August 2023 aus. Das vom Bund bereitgestellte Zertifikatssystem wird folglich definitiv abgeschaltet und die technische Infrastruktur zurückgebaut. Ab dem 1. September 2023 können somit keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden.

Alternative Nachweise für den Reiseverkehr
Bereits vorhandene Schweizer Zertifikate in der «COVID Certificate»-App sind lokal gespeichert und der QR-Code kann auch nach Einstellung des Zertifikatsystems noch angezeigt und geprüft werden. Die Zertifikate können demnach in der App oder in einer anderen Form – ausgedruckt, im elektronischen Patientendossier (EPD), als PDF-Dokument oder Screenshot – bis zum Ablauf ihrer technischen Gültigkeit (zwei Jahre nach Ausstellung) weiterhin für den Reiseverkehr verwendet werden. In der Regel werden auch alternative Nachweise akzeptiert. Auch das gelbe Impfbüchlein der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist weiterhin ein international anerkanntes Dokument zum Nachweis von Impfungen.

Definitive Einstellung der SwissCovid-App
Eingestellt wird auch die SwissCovid-App. Sie wurde entwickelt, um das Contact Tracing der Kantone während der Covid-19-Pandemie zu ergänzen und damit die Kantone zu entlasten. Mit der SwissCovid-App konnten auch persönlich nicht bekannte Kontaktpersonen freiwillig, automatisch und anonym über eine Risikobegegnung mit der positiv getesteten Person informiert werden. Diese Kontaktpersonen konnten dann entsprechende Vorsichtsmassnahmen treffen und sich zum Beispiel kostenlos testen lassen.

Der Betrieb der SwissCovid-App wurde bereits im Frühjahr 2022 vorläufig sistiert; per 1. September 2023 wird nun auch die Infrastruktur definitiv zurückgebaut. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe, welche vorsieht, das System abzuschalten, wenn es zur Bewältigung der Pandemie nicht mehr erforderlich ist.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-97360.html