Bund und Kantone lancieren ein Monitoring zur Umsetzung der Pflegeinitiative
Bern, 01.06.2023 - Bund und Kantone haben einen weiteren Schritt zur Umsetzung der Pflegeinitiative beschlossen. Ein Nationales Monitoring Pflegepersonal soll ab Mitte 2024 messen, ob die Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative Wirkung zeigen und zur Verbesserung der Pflegesituation in der Schweiz beitragen. Dies hat der «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» von Bund und Kantonen an seiner Sitzung vom 1. Juni 2023 beschlossen. Zudem tauschten sich Bund und Kantone über die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte aus.
Bund und Kantone wollen die Umsetzung der Pflegeinitiative mit einem Monitoring eng begleiten. Die Initiative «Für eine starke Pflege» wurde in der Volksabstimmung am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, die Initiative rasch und deshalb in zwei Etappen umzusetzen.
Die erste Etappe beinhaltet eine breite Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen, die Mitte 2024 starten wird. Die zweite Etappe enthält eine Reihe von Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen, bessere Zusammensetzungen von Pflegeteams im Spital, in den Heimen und in der Spitex, oder die Pflicht der Sozialpartner, über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Der Bundesrat wird dazu bis im Frühling 2024 ein neues Bundesgesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege vorbereiten.
Damit Bund, Kantone und Arbeitgeber überprüfen können, ob die verschiedenen Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative Wirkung zeigen, soll ab Mitte 2024 ein regelmässiges Monitoring gestartet werden. Gemessen werden beispielsweise die Zahl der offenen Stellen, die Zahl der Ausbildungsabschlüsse, die Fluktuationsrate, der Bestand der Pflegepersonen oder die Pflegequalität aus Sicht der Patientinnen und Patienten. Das Monitoring soll auf der Webseite des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) veröffentlicht werden.
Gremium «Koordination ärztliche Weiterbildung»
Der Dialog Nationale Gesundheitspolitik hat zudem den zweiten Teil des Berichts «Zukünftiger Bestand und Bedarf an Fachärztinnen und Fachärzten in der Schweiz» des Gremiums «Koordination ärztliche Weiterbildung» (KäW) verabschiedet. Analog zum Teil 1 enthält dieser Bericht Prognosen zum künftigen Bestand und Bedarf an Ärztinnen und Ärzten in den vier Fachrichtungen Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kardiologie, Ophthalmologie. Der Bericht enthält zudem Empfehlungen zur künftigen Gestaltung der ärztlichen Weiterbildung.
Mit der Veröffentlichung der zwei Berichte 2022 und 2023 hat das Gremium «Koordination ärztliche Weiterbildung» seinen Auftrag abgeschlossen.
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