Pauschalen im Bereich Ophthalmologie: Tarifvertrag bis Ende 2023 genehmigt

Bern, 21.12.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 Abgeltungen im Bereich Augenheilkunde genehmigt. Der Tarifvertrag zur pauschalen Vergütung von Katarakt- und Glaukom-Operationen sowie intravitrealen Injektionen gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023.

Der Tarifvertrag regelt die pauschale Vergütung von invasiven Leistungen im Fachbereich Ophthalmologie. Er wurde zwischen der Schweizerischen Ophthalmologischen Gesellschaft und der Einkaufsgemeinschaft HSK AG, die einen Teil der Krankenversicherer vertritt, vereinbart. Pauschalen im ambulanten Bereich entsprechen dem Willen des Gesetzgebers. Sie setzen auf Seiten der Leistungserbringer Anreize, die Effizienz zu steigern und tragen dazu bei, Mengenausweitungen einzuschränken.

Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung müssen ab 1. Januar 2023 auch Pauschalen auf einer gesamtschweizerisch gültigen Tarifstruktur beruhen. Diese Anforderung ist beim vorliegenden Tarifvertrag nicht erfüllt. Deshalb wurde er nur befristet bis zum 31. Dezember 2023 genehmigt.


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