Ambulant vor stationär: Bund und Kantone führen nur noch eine Liste

Bern, 01.12.2022 - Seit 2019 gilt auf Bundesebene eine Liste mit sechs Gruppen von Eingriffen, die in der Regel nur noch vergütet werden, wenn sie ambulant durchgeführt werden, ausser es liegen besondere Umstände vor. Mehrere Kantone gehen noch weiter und führen auf ihren Listen zusätzliche Eingriffe auf. Ein Evaluationsbericht im Auftrag des BAG empfiehlt, dass die verschiedenen Listen schweizweit harmonisiert werden. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird entsprechend angepasst.

Der Evaluationsbericht zeigt auf, dass die unterschiedlichen Listen von Bund und Kantonen zu administrativem Mehraufwand bei den Leistungserbringern, Versicherern und Kantonen führen. Der Bericht empfiehlt darum, die Listen schweizweit zu harmonisieren. Entsprechend wird die KLV auf den 1. Januar 2023 angepasst. Neu gilt schweizweit eine Liste mit 18 Gruppen von primär ambulant durchzuführenden Eingriffen, ausser es liegen besondere Umstände vor, die eine stationäre Durchführung erfordern.

Die im Auftrag des BAG durchgeführte Evaluation beurteilt die KLV-Regelung als wirksam und geeignet, um eine angemessene ambulante Versorgung der Schweizer Bevölkerung zu fördern. Sie bestätigt damit das bisherige Monitoring, das zeigt, dass die Verlagerung von stationär zu ambulant stattfindet.
Das EDI hat die Regelung «Ambulant vor Stationär» eingeführt, da davon ausgegangen wird, dass ein ambulanter Eingriff in medizinisch indizierten Fällen patientengerechter als eine stationäre Behandlung ist und weniger Ressourcen beansprucht.

Früherkennung Darmkrebs: Befreiung von der Franchise

Seit 2013 werden die Kosten von Leistungen zur Früherkennung von Darmkrebs im Alter von 50 bis 69 Jahren von der OKP übernommen. Verschiedene Kantone haben nach diesem Entscheid Früherkennungsprogramme lanciert. In 13 Kantonen (Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis) werden die Programme inzwischen durchgeführt. Auf Beschluss des EDI wurden die Programme in diesen Kantonen von der Franchise befreit und die KLV entsprechend angepasst.


Der Kanton Basel-Landschaft hat ebenfalls einen Antrag auf Franchisenbefreiung seines kantonalen Präventionsprogrammes gestellt. Das EDI hat entschieden, die Leistungen in diesem Programm von der Franchise zu befreien.
Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge vorgenommen worden. Die Änderungen treten ab 1. Januar 2023 und weiteren Zeitpunkten in Kraft.


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