Mehrere Kostendämpfungsmassnahmen treten am 1.1.2023 in Kraft

Bern, 23.11.2022 - An seiner Sitzung vom 23. November hat der Bundesrat entschieden, mehrere Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Es handelt sich dabei um die Pflicht zur Datenbekanntgabe für Versicherer und Leistungserbringer im ambulanten Bereich, den Experimentierartikel sowie die Förderung von Pauschalen. Zudem setzt der Bundesrat das Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in Kraft. Er passt ausserdem die Zulassungsbedingungen für psychologische PsychotherapeutInnen an, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen.

Das Parlament hat am 18. März 2021 einen Teil des ersten Kostendämpfungspakets des Bundesrats, das Paket 1a, verabschiedet. Anfang 2022 wurden unter anderem die Einführung einer nationalen Tariforganisation im ambulanten Bereich sowie die Zustellung einer Rechnungskopie für die Versicherten in Kraft gesetzt. Die restlichen, vom Parlament verabschiedeten Massnahmen treten auf Anfang 2023 in Kraft, weil dafür unter anderem eine Verordnungsänderung notwendig war.

Datenbekanntgabe erleichtert Aufgaben der zuständigen Behörden

Sowohl die Versicherer als auch die Leistungserbringer sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, auf Anfrage der zuständigen Behörden notwendige Daten kostenlos zu übermitteln, damit diese ihre Aufgaben im Tarifbereich wahrnehmen können, beispielsweise bei der Festsetzung von Tarifen. Die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) wurde entsprechend geändert.

Experimentierartikel ermöglicht Pilotprojekte

Mit dem Experimentierartikel können künftig Pilotprojekte umgesetzt werden. Der Bundesrat hat in der KVV die Anforderungen definiert, die für Genehmigung, Umsetzung und Evaluierung eines Pilotprojekts erfüllt werden müssen. Mit solchen Pilotprojekten können die Akteure des Gesundheitswesens neue, innovative Modelle zur Kostendämpfung erproben, z.B. eine Einschränkung bei der Wahl des Leistungserbringers.

Rechnungen verständlicher gestalten und ambulante Pauschalen fördern

Damit die Versicherte die Rechnungen einfacher lesen können, müssen insbesondere Art, Dauer und Inhalt der Behandlung in Zukunft verständlicher dargestellt werden. Der Bundesrat hat dazu die KVV angepasst. Zudem werden Patientenpauschaltarife im ambulanten Bereich mittels einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur gefördert. Pauschalen setzen auf Seiten der Leistungserbringer Anreize, die Effizienz zu steigern. Sie können auch dazu beitragen, die Mengenausweitungen einzuschränken.  

Datenweitergabe der Versicherer geregelt

Weiter hat das Parlament am 19. März 2021 das Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) verabschiedet. Dieses Gesetz legt fest, welche Daten die Krankenversicherer dem BAG in welcher Form und zu welchem Zweck weitergeben müssen. Dies bedingt Änderungen der KVV und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV). Das Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der OKP wird ebenfalls auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.

Erweiterte Zulassungskriterien für Psychologinnen und Psychologen

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu Lasten der OKP abrechnen, wenn sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Eine der Voraussetzungen ist drei Jahre klinische Erfahrung, davon mindestens zwölf Monate in anerkannten Institutionen. Mit der Anerkennung von weiteren Institutionen kann die Zahl der verfügbaren Praxisplätze erhöht werden.

Das Kostendämpfungsprogramm des Bundesrats

Der Bundesrat hat 2018 ein Kostendämpfungsprogramm und darauf basierend zwei Kostendämpfungspakete verabschiedet. Mit dem heutigen Entscheid des Bundesrats ist der erste Teil von Paket 1 umgesetzt. Die weiteren Massnahmen des ersten Pakets sind kürzlich vom Parlament verabschiedet worden. Das zweite Paket wird derzeit im Parlament beraten. Im Zentrum des Pakets stand die Einführung von Kostenzielen für das OKP-Wachstum.  Der Bundesrat hat diese Massnahme herausgelöst. Die Kostenziele dienen nun als indirekter Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative» der Partei «Die Mitte».

Der Bundesrat hat – unabhängig von den Kostendämpfungspaketen – in den letzten Jahren bereits verschiedene kurzfristige Massnahmen ergriffen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen. Sie betrafen die Arzneimittelpreise, den Ärztetarif Tarmed sowie die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Dank diesen Massnahmen und aufgrund der coronabedingten Verschiebung von Eingriffen in den Spitälern wurde die Wachstumsdynamik bei den Kosten 2018 und 2020 gebrochen. Seit 2021 steigen die Kosten aber wieder deutlich an. Mit den Massnahmen des Kostendämpfungsprogramms soll das Kostenwachstum langfristig gebremst werden.


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