Untersuchung zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen bestätigt bisherige Erkenntnisse

Bern, 09.11.2022 - Bei der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen durch den Bund waren zwei Verträge mit Impfstoffherstellern nicht durch Verpflichtungskredite gedeckt. Zudem war nicht in allen Verträgen sichergestellt, dass das Parlament die Bestellungen abändern kann, ohne die Verträge zu verletzen. Eine externe Untersuchung bestätigt damit verwaltungsinterne Abklärungen von Anfang Juni 2022. Der Schlussbericht hält ausserdem fest, dass keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten willentlich verletzt wurden.

Ausgelöst wurde die Untersuchung während der Sommersession des Parlaments im Juni 2022. Der Bundesrat hatte für 2022 einen Nachtragskredit für die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen beantragt. Während der Beratung in den Räten war aber unklar, ob das Parlament diesen Kredit kürzen kann, ohne bereits abgeschlossene Verträge zu verletzen.

Bundesrat Berset veranlasste daraufhin umgehend verwaltungsinterne Abklärungen. Diese ergaben, dass zwei frühere Verträge mit Impfstoffherstellern nicht auf einen vom Parlament bewilligten Verpflichtungskredit abgestützt waren. Zudem war nicht in allen Verträgen sichergestellt, dass das Parlament die Bestellungen abändern kann, ohne die Verträge zu verletzen. Schliesslich ergaben die Abklärungen, dass nicht alle Zahlen zur Berechnung der Kredite korrekt waren.

Noch vor Abschluss dieser Abklärungen leitete Bundesrat Berset eine Administrativuntersuchung ein. Er beauftragte den ehemaligen Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Kurt Grüter, die Prozesse und Verantwortlichkeiten sowie die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden bei der Impfstoffbeschaffung des Bundes zu klären.

Kreditkontrolle erschwert – Kompetenzen nicht klar definiert

Die Administrativuntersuchung bestätigt die Ergebnisse der verwaltungsinternen Abklärungen vollumfänglich. Sie wurde von Juni bis August 2022 durchgeführt und basiert auf verschiedenen Dokumenten, darunter die Verträge mit den Impfstoffherstellern, sowie auf Gesprächen mit 26 involvierten Personen.

Die Untersuchung hält fest, dass die Kreditkontrolle durch die Beteiligung zweier Departemente (EDI und VBS) erschwert wurde; Aufgaben und Kompetenzen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Logistikbasis der Armee (LBA) im Bereich der Kreditführung seien nicht genügend klar definiert gewesen. Die Untersuchung verweist auch auf den Kontext der Krise: Die Phase der Impfstoffbeschaffungen sei geprägt gewesen durch eine hohe Entscheidungsdichte bei kurzen Reaktionszeiten und hoher Unsicherheit. Gesetzliche oder vertragliche Pflichten oder Informationspflichten seien aber nicht willentlich verletzt worden.

Aus den Resultaten der Untersuchung werden im Bericht zehn Empfehlungen abgeleitet. So sollten etwa bei departementsübergreifenden Aufgaben die Verantwortlichkeiten von Beginn weg klar definiert werden. Zudem sollte die Krisenorganisation mit vielen Betroffenen breiter abgestützt sein und die finanzverantwortlichen Personen stärker eingebunden werden.

Der Bundesrat hat zuhanden der Finanzkommissionen eine Stellungnahme zu den Empfehlungen abgegeben. Eine Empfehlung wurde im Rahmen der Beschaffung des Impfstoffs gegen Affenpocken im August 2022 bereits berücksichtigt. Einzelne Empfehlungen decken sich mit Erkenntnissen der Auswertungen des Krisenmanagements des Bundes. In einem Fall wird der bereits bestehende Auftrag, die Krisenorganisation des Bundes zu überprüfen, mit einem weiteren Auftrag ergänzt.

Der Bundesrat hatte den Bericht an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 zur Kenntnis genommen. In Absprache mit den Finanzkommissionen werden der Bericht und die Stellungnahme zu den Empfehlungen nach der Behandlung in der Kommission publiziert.


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