Der Bundesrat will die aktuellen Massnahmen gegen Arzneimittelverschwendung weiterführen

Bern, 02.11.2022 - Arzneimittelverschwendung ist ein multifaktorielles Problem und die Bemühungen dagegen müssen an verschiedenen Punkten ansetzen. Zusammengefasst besteht die Antwort darin, das richtige Arzneimittel in der richtigen Menge zu verschreiben, abzugeben und zu verabreichen. Dies geht aus dem Bericht «Stopp der Medikamentenverschwendung!» hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. November 2022 verabschiedet hat. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die verschiedenen Massnahmen, die von Bund, Kantonen und privaten Akteuren für einen effizienteren Einsatz von Arzneimitteln ergriffen wurden, weitergeführt werden müssen.

Der Bericht entstand in Erfüllung eines Postulats, in dem eine Übersicht der Massnahmen gegen Medikamentenverschwendung verlangt wurde. Er stellt fest, dass die Informationen über das tatsächliche Ausmass der Medikamentenverschwendung in der Schweiz lückenhaft sind. Es gibt keine Studien oder Statistiken, die umfassende Schlussfolgerungen zu diesem Thema zulassen. Auch auf internationaler Ebene gibt es dazu keine verlässlichen Daten.

Einige Schätzungen gehen allerdings von einer Verschwendung von fünf Prozent der ambulant abgegebenen Arzneimittel in der Schweiz aus. Im Jahr 2019 wären demnach Kosten von rund 363 Millionen Franken zulasten der obligatorischen Krankenversicherung entstanden. Dies verdeutlicht, dass die Verschwendung von Medikamenten nicht nur ein Qualitätsproblem der Gesundheitsversorgung darstellt, sondern auch ein Faktor, der die Gesundheitskosten in die Höhe treibt.

Überversorgung und fehlende Therapietreue

Das Problem der Arzneimittelverschwendung lässt sich hauptsächlich mit der Überversorgung und der fehlenden Therapietreue erklären. Eine Überversorgung besteht, wenn Patientinnen und Patienten Arzneimittel unnötig verschrieben oder in zu grosser Menge abgegeben erhalten. Dabei können eine fehlende Koordination zwischen den Leistungserbringern oder finanzielle Fehlanreize eine Rolle spielen. Fehlende Therapietreue beziehungsweise Non-Compliance/Non-Adherence liegt vor, wenn Patientinnen und Patienten Arzneimittel nicht wie verordnet einnehmen, beispielsweise weil sie nicht ausreichend über ihre Arzneimitteltherapie aufgeklärt sind.

Den Einsatz von Medikamenten effizienter und effektiver gestalten

In den letzten Jahren haben Bund, Kantone und private Akteure zahlreiche Massnahmen im Bereich der Arzneimitteltherapie ergriffen. Mit diesen Massnahmen, die alle im Postulat genannten Bereiche abdecken, soll der Einsatz von Arzneimitteln effizienter, effektiver und damit kostengünstiger gestaltet und die Arzneimittelverschwendung so weit wie möglich reduziert werden.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bisherige Stossrichtung weiterverfolgt werden soll und die ergriffenen Massnahmen, wie zum Beispiel die Umsetzung des eMedikationsplans im elektronischen Patientendossier (EPD), fortzuführen sind. Ausserdem sollen die Bemühungen im Rahmen anderer Projekte wie der Strategie Gesundheit2030 oder der Einzelabgabe von Antibiotika (siehe Medienmitteilung «Strategie gegen Resistenzen: Bundesrat will die Einzelabgabe von Antibiotika vertieft prüfen») gemäss der nationalen Strategie gegen Antibiotikaresistenzen (StAR) weitergeführt werden.


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