Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung soll verstärkt werden
Bern, 31.08.2022 - Tabakwerbung, die Minderjährige erreicht, soll in Zukunft verboten werden. Das verlangt die Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung) », die am 13. Februar 2022 angenommen worden ist. Das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten muss jetzt revidiert werden. An seiner Sitzung vom 31. August 2022 hat der Bundesrat seinen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt. Diese wird bis Ende November dauern.
Die Bevölkerung erachtet den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Tabakwerbung als ungenügend und verlangt eine strengere Gesetzgebung. Tabakwerbung soll neu untersagt sein, wenn sie Minderjährige erreichen kann. Sämtliche Werbung in der Presse und im Internet, aber auch in Verkaufsstellen soll deshalb verboten werden. Dieses umfassende Werbeverbot resultiert aus der Feststellung, dass es keine geeigneten Massnahmen gibt, die sicherstellen, dass Zeitungen und Zeitschriften nur von Erwachsenen eingesehen werden. Selbst wenn der Kauf Erwachsenen vorbehalten wäre, kann nicht verhindert werden, dass Minderjährige beispielsweise am Familientisch oder an öffentlichen Orten durch solche Werbung erreicht würden. Dies gilt ebenfalls für Onlinezeitungen und -zeitschriften oder andere digitale Dienste, da die Zugänge zu Online-Abonnementen oft durch mehrere Familienmitglieder genutzt werden.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Tabak- und E-Zigarettenindustrie keine Veranstaltungen mehr sponsern darf, zu denen Minderjährige Zugang haben – dies gilt insbesondere für Festivals. Die Verkaufsförderung mit mobilem Personal, das auf eine Marke aufmerksam macht und Passantinnen und Passanten direkt anspricht, soll nicht mehr erlaubt sein. Tabakwerbung soll in Zukunft nur noch dann möglich sein, wenn ausgeschlossen werden kann, dass auch Minderjährige erreicht werden. Das gilt zum Beispiel an Orten, an denen Minderjährigen keinen Zutritt haben oder in Werbesendungen, die direkt an Erwachsene adressiert sind.
Neue Meldepflicht für Werbeausgaben
Zudem hat der Bundesrat entschieden, im Rahmen der Revision eine Meldung der Tabakwerbeausgaben in das Tabakproduktegesetz aufzunehmen. Die Firmen können ihre Ausgaben gemeinsam melden, ohne individuelle Angaben machen zu müssen. Damit werden ihre Geschäftsgeheimnisse geschützt. Mit der Meldung der Tabakwerbeausgaben soll die Voraussetzung geschaffen werden, das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) zu ratifizieren. Die Schweiz hat dieses Übereinkommen bereits 2004 unterzeichnet.
Die nun geplante Revision der Tabakwerbung betrifft das Tabakproduktegesetz. Dieses Gesetz wurde bereits am 1. Oktober 2021, noch vor der Abstimmung über die Volksinitiative «Ja zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung) » vom Parlament verabschiedet. Dieses bereits beschlossene Gesetz ist aber noch nicht in Kraft getreten. Es regelt neben Tabakerzeugnissen auch elektronische Zigaretten und pflanzliche Rauchwaren, insbesondere THC-arme Hanfrauchwaren mit CBD. Die Verwaltung erarbeitet derzeit die Verordnung zur Regelung der technischen Fragen. Sie wird anfangs 2023 in eine Vernehmlassung geschickt. Das bereits beschlossene Tabakproduktegesetz sollte anfangs 2024 in Kraft treten. Die Werbebestimmungen der vorliegenden Vernehmlassung werden nächstes Jahr im Parlament beraten und sollten nicht vor 2025 in Kraft treten.
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