Das BAG unterstützt ein Projekt zur Rückgabe der Daten der Plattform meineimpfungen.ch

Bern, 20.06.2022 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird sich an einem Vorprojekt beteiligen, das evaluiert, ob eine Rückgabe der Impfdaten an die Nutzerinnen und Nutzer der ehemaligen Plattform meineimpfungen.ch möglich ist. Dieses Vorprojekt wird von der Stammgemeinschaft eHealth Aargau im Auftrag des Kantons Aargau und in Abstimmung mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) durchgeführt.

Seit die Plattform meineimpfungen.ch im März 2021 wegen schwerwiegender Sicherheitsmängel vom Netz genommen wurde, sucht das BAG nach einem Weg, die Impfdaten unter Einhaltung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Nutzerinnen und Nutzer zurückzugeben. Betroffen sind fast 300 000 Personen. Das BAG verfügt jedoch über keine gesetzliche Grundlage für die Rückgabe der Daten. Nachdem der EDÖB dem Konkursamt Bern-Mittelland im Mai zur definitiven Vernichtung der restlichen Impfdaten geraten hatte, schien eine Lösungsfindung unmöglich (siehe Medienmitteilung vom 24.05.2022).

Nun wird jedoch ein neuer Versuch gestartet, die Daten zu retten. Das BAG hat nach Gesprächen mit dem Kanton Aargau zugestimmt, ein Vorprojekt zu unterstützen, das die Qualität der Daten aus der ehemaligen Plattform meineimpfungen.ch evaluieren und Lösungsmöglichkeiten für ihre Rückgabe analysieren soll. Das Vorprojekt wird von der Stammgemeinschaft eHealth Aargau im Auftrag des Kantons Aargau durchgeführt. Das Ergebnis wird als Entscheidungsgrundlage dafür dienen, ob und wie die Daten zurückgegeben werden können. Das BAG und der Kanton Aargau haben das Einverständnis des EDÖB, des Konkursamtes Bern-Mittelland, welches seit der Eröffnung Konkursverfahrens der Stiftung meineimpfungen im Besitz der Daten ist, sowie der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) erhalten.

Eine mögliche Lösung für das EPD

Mit dem Vorprojekt wird auch ein Vorschlag ausgearbeitet, wie die Bürgerinnen und Bürger ihre Impfdaten in das elektronische Patientendossier (EPD) übertragen können. So haben sie die Garantie, dass die Daten nicht nur zurückgegeben, sondern auch in den Impfpass des EPD aufgenommen werden und entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck weiterverwendet werden können.
Sollten die Schlussfolgerungen aus diesem Projekt negativ ausfallen, verpflichtet sich die Stammgemeinschaft eHealth Aargau, alle Daten nachweisbar und datenschutzkonform zu vernichten.


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