TARDOC: Erfreuliche Fortschritte, aber noch nicht ausreichend für eine Genehmigung
Bern, 03.06.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 entschieden, die im Dezember letzten Jahres vorgelegte Version der Tarifstruktur für ambulante medizinische Leistungen TARDOC nicht zu genehmigen. Er würdigt den Einsatz der Tarifpartner und die geleistete Arbeit, stellt aber fest, dass die neue Version die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die Kostenneutralität, noch nicht erfüllt. Der Bundesrat fordert alle Partner der Tariforganisation erneut auf, die Entwicklung der neuen Tarifstruktur im Rahmen der künftigen nationalen Tariforganisation fortzusetzen.
Der Bundesrat begrüsst die Arbeit, die der Versichererverband curafutura und die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH bei der Ausarbeitung der neuen Tarifstruktur TARDOC geleistet haben. Er dankt allen Partnern, die sich seit Jahren stark dafür einsetzen, die aktuelle, veraltete TARMED-Tarifstruktur zu ersetzen.
Im Juni 2021 stellte der Bundesrat fest, dass die TARDOC-Version 1.2 wegen gewichtiger Mängel, die in einem Bericht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ausgeführt sind, nicht genehmigt werden konnte. Insbesondere wurden Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit und an die Kostenneutralität nicht erfüllt. Der Bundesrat forderte daraufhin alle Tarifpartner mit Nachdruck auf, ihm eine neue Version vorzulegen, die seine Empfehlungen berücksichtige.
Kostenneutralität
Zwar enthält die im Dezember 2021 nachgereichte Version 1.3. erfreuliche Fortschritte gegenüber der Version 1.2. Diese sind jedoch noch nicht ausreichend, und erhebliche materielle Lücken bleiben bestehen. Diese sind in einem Schreiben des Bundesrates an die Tarifpartner sowie im Bericht des BAG (siehe Anhang) detailliert aufgeführt. So ist etwa die Kostenneutralität weiterhin nicht gewährleistet, obwohl dies eines der wichtigsten Kriterien für die Genehmigung ist.
Bedingungen für die Genehmigung präzisiert
Unter diesen Umständen kann der Bundesrat die neue TARDOC-Version noch nicht genehmigen. Er ist jedoch der Ansicht, dass TARDOC eine valable Grundlage für eine neue Tarifstruktur darstellt. Um den Prozess zu vereinfachen, hat der Bundesrat in seinem Schreiben an die Tarifpartner die Bedingungen für eine Genehmigung präzisiert.
Der Bundesrat fordert die Partner der Tariforganistion auf, ihm aufgrund der Tarifstruktur TARDOC bis Ende 2023 in einer neue Version zu zeigen, wie die kostenneutrale Einführung des Tarifs sichergestellt ist. Nachzureichen sind zudem ein langfristiges Monitoring von TARDOC sowie ein Konzept, in dem detailliert dargelegt wird, wie und bis wann die im Bericht des BAG aufgezeigten Mängel behoben werden. Gleichzeitig ersucht der Bundesrat die Partner der Tariforganisation, ihre Arbeiten zur Einführung von Pauschalen für ambulante medizinische Leistungen weiterzuführen.
Um die Zusammenarbeit und eine schnelle Umsetzung dieser Forderungen zu ermöglichen, bleibt das Kostenneutralitätsmodell so lange in Kraft, bis der Bundesrat die Korrektur der wesentlichen Mängel festgestellt und die Pauschalen für ambulante medizinische Leistungen genehmigt hat.
Neue Tariforganisation
Die Arbeiten sollten im Rahmen der vom Parlament geforderten neuen Tariforganisation stattfinden, in der alle Tarifpartner vertreten sein werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung einer solchen Organisation sind seit Anfang Jahr in Kraft. Der Bundesrat begrüsst, dass sich die Tarifpartner bereits auf die Kernelemente der künftigen Tariforganisation geeinigt haben, und fordert sie nun auf, diese rasch zu konstituieren.
Adresse für Rückfragen
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, +41 58 462 95 05, media@bag.admin.ch
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
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Bundesamt für Gesundheit
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