Spitalfinanzierung und freie Spitalwahl: Fortschritte erzielt, aber Verbesserungspotenzial noch nicht ausgeschöpft

Bern, 25.05.2022 - Die Massnahmen zur Optimierung der Spitalfinanzierung und der freien Spitalwahl zeigen Wirkung, aber es besteht noch weiteres Verbesserungspotenzial. Zu diesem Schluss kommt der Bericht «Verbesserungspotenzial bei der Spitalfinanzierung und Hürden für die freie Spitalwahl», den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 verabschiedet hat.

Im Jahr 2009 ist die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung in Kraft getreten, die auch die freie Spitalwahl umfasst. Das Ziel dieser 2012 eingeführten Massnahme bestand darin, den Wettbewerb zwischen den Spitälern zu fördern und das Kostenwachstum im stationären Spitalbereich einzudämmen, ohne die Qualität der Gesundheitsversorgung zu beeinträchtigen. Eine 2019 veröffentlichte Evaluation der KVG-Revision wies Lücken bei der Umsetzung der Spitalfinanzierung aus.

Der heute vom Bundesrat verabschiedete Bericht legt dar, welche Massnahmen zur Verbesserung der Umsetzung des Gesetzes getroffen worden sind. Zudem führt der Bericht in Erfüllung eines vom Parlament angenommenen Postulats aus, welche Hürden die freie Spitalwahl beeinträchtigen und wie diese beseitigt werden können, damit ein gewisser Wettbewerb zwischen den Spitälern spielt.

Spitalfinanzierung

Der Bericht hebt hervor, dass die Massnahmen im Bereich der Spitalfinanzierung insgesamt in die gewünschte Richtung wirken, auch wenn noch Verbesserungspotenzial besteht. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen hat sich verstärkt, könnte aber noch weiter ausgebaut werden. Der Bericht empfiehlt beispielsweise, die bestehende Kantonsbezogenheit der Spitalplanung zu überwinden und einen stärker regionalen Ansatz über die Kantonsgrenzen hinweg zu verfolgen.

Auch die bereits getroffenen Massnahmen zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Qualität haben Wirkung gezeigt. Bund und Kantone sind ihrer Verpflichtung, schweizweite Betriebsvergleiche zu den Kosten zu veröffentlichen, nachgekommen, auch wenn es noch an präziseren Regelungen fehlt, damit die Tarifermittlung einheitlich erfolgen kann. In Bezug auf die Qualität wurden gute Grundlagen geschaffen, insbesondere für die Entwicklung einheitlicher Qualitätsindikatoren für die gesamte Schweiz. Der Bericht fordert zudem die Kantone und Versicherer auf, die bestehenden Qualitätsvorschriften stärker zu kontrollieren. Auch wenn das Potenzial zur Verbesserung der Spitalfinanzierung noch nicht vollständig ausgeschöpft ist, empfiehlt der Bericht keine weiteren Anpassungen, da die Massnahmen bereits ergriffen worden sind und derzeit umgesetzt werden.

Freie Spitalwahl

Seit der Einführung der freien Spitalwahl können die Versicherten wählen, wo sie sich unter den in ihrem Wohnkanton zugelassenen Spitälern behandeln lassen wollen. Bei einer Behandlung in einem anderen Kanton haben sie Anspruch auf die gleiche Kostenübernahme wie bei einer vergleichbaren Behandlung in ihrem Wohnkanton. Die Kantone definieren zu diesem Zweck sogenannte Referenztarife. Die 2019 veröffentlichte Evaluation zeigt jedoch, dass einige Kantone unattraktive Referenztarife festsetzen, die sich am tiefsten Tarif eines auf der kantonalen Liste aufgeführten Spitals orientieren. Diese Praxis schränkt die Wahl des Spitals ein und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem ausserkantonalen Spitalaufenthalt zusätzliche Kosten entstehen. Es handelt sich dabei letztlich um ein Wettbewerbshemmnis, das weder zur Qualität der Behandlung noch zur Kostensenkung beiträgt.

Dieses Problem soll mit einer Änderung des KVG behoben werden. Der Referenztarif soll sich nach dem höchsten Tarif für eine vergleichbare stationäre Behandlung in einem Listenspital des Wohnkantons richten. Entscheiden sich Versicherte für ein ausserkantonales Spital, das günstiger ist als das teuerste Spital im Wohnkanton, sinken die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Abgesehen von dieser Massnahme ist der Bundesrat der Ansicht, dass die anderen anzustrebenden Verbesserungen, wie ausreichende Informationen über die Qualität der Behandlung und des Spitals, ohne Gesetzesanpassungen erreicht werden können.


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