Evaluation Krisenbewältigung Covid-19: Empfehlungen an das Bundesamt für Gesundheit

Bern, 26.04.2022 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat 2020 eine externe Evaluation über die Bewältigung der Covid-19-Pandemie bis im Sommer 2021 in Auftrag gegeben. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass Bund und Kantone die Pandemie grundsätzlich gut bewältigt und meist angemessen auf die Bedrohung reagiert haben. Die Analyse zeigt aber auch auf, dass die Krisenvorbereitung teils nicht genügte und das Krisenmanagement zu Beginn in einzelnen Bereichen nicht optimal funktionierte. Sie formuliert Empfehlungen an das BAG, die teilweise im Laufe der Pandemie bereits umgesetzt wurden.

Für die Evaluation der ersten Pandemie-Phase bis im Sommer 2021 standen die beiden Fragen im Vordergrund, ob der Bund, und hier insbesondere das BAG, und die Kantone zeitgerecht und angemessen auf die Covid-19-Bedrohungslage reagiert hatten, und welches Verbesserungspotential in der Vorbereitung und der Bewältigung der Krise besteht. Sie wurde von der Firma Interface Politikstudien vorgenommen.

In der Evaluation der Krisenbewältigung wurden fünf Themenbereiche vertieft untersucht: Die Kompetenzordnung von Bund und Kantonen, die Verfügbarkeit und Verwendung von digitalen Daten, die Rolle und Verantwortung in der Kommunikation mit der Bevölkerung, die Nutzung von fachlichen Kompetenzen von Stakeholdern sowie die Sicherstellung von Behandlungskapazitäten.

Die Evaluation kommt zum Schluss, dass Bund und Kantone die Krise in dieser ersten Phase gut gemeistert haben und – von Ausnahmen abgesehen - meist angemessen und rasch auf die Covid-19- Bedrohungslage reagiert haben, dies auch im internationalen Vergleich. Als nicht angemessen werden etwa die Schulschliessungen im Frühling 2020 beurteilt. Die Gesundheitsversorgung in der Schweiz war hingegen stets in hoher Qualität gewährleistet. Zudem stiessen die Massnahmen bei der Bevölkerung auf breite Akzeptanz.

Empfehlungen

Der Evaluationsbericht enthält Empfehlungen, die sich teils an den Bund, an das BAG oder an die Kantone richten. Dem BAG wird grundsätzlich empfohlen, sich organisatorisch besser auf eine nächste Krise vorzubereiten. Dazu sollen die notwendigen Ressourcen sichergestellt und das Krisenmanagement regelmässig geübt werden. Das BAG soll zudem dafür sorgen, dass wichtige Akteure systematisch in die Vorbereitung von Entscheidungen und in die Umsetzung von Massnahmen einbezogen werden. Damit soll die Qualität und Akzeptanz der Entscheidungen erhöht werden.

Das BAG soll ferner im Falle einer Pandemie von einem breiteren Gesundheitsverständnis ausgehen und auch indirekte Effekte der Massnahmen stärker berücksichtigen, etwa die psychische Gesundheit. Schliesslich soll das BAG zusammen mit den Kantonen und weiteren Akteuren die Digitalisierung und das Datenmanagement im Gesundheitswesen vorantreiben und verbindlich regeln.

Verbesserungen bereits umgesetzt

Die Evaluation bezieht sich auf die erste Akutphase der Pandemie, in der sich die Organisation der Krisenbewältigung formieren und konsolidieren musste. Bereits in dieser Phase wurden Verbesserungsmassnahmen eingeleitet, etwa im Bereich Digitalisierung. So hat das BAG das Meldesystem verbessert und die wesentlichen Kennzahlen der Pandemie auf einem Dashboard der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Aktuell wird ein Infoportal zu allen meldepflichtigen Krankheiten erarbeitet. Weiterer Handlungsbedarf besteht etwa bei der Entwicklung automatischer Meldesysteme zwischen verschiedenen Akteuren.

Die Bedeutung der psychischen Gesundheit wurde bei der Festlegung der Schutzmassnahmen frühzeitig berücksichtigt. Anders als in vielen Nachbarländern waren die Massnahmendispositive weniger streng – auch weil soziale und wirtschaftliche Aspekte einbezogen wurden. Mit einer Kampagne thematisierte das BAG die Folgen der Krise auf die psychische Gesundheit; parallel wurden Unterstützungsangebote für Betroffene gefördert. 

Das BAG wird die Erkenntnisse aus der vorliegenden Evaluation nutzen und im Rahmen der Revision des Epidemiengesetzes und des nationalen Pandemieplans aufnehmen. Beides soll bis 2024 abgeschlossen sein.


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