Das Datenmanagement im Gesundheitsbereich soll verbessert werden

Bern, 12.01.2022 - Mit verschiedenen Massnahmen will die Bundesverwaltung das Datenmanagement im Gesundheitsbereich nachhaltig verbessern. Dazu gehören automatische Meldesysteme zwischen verschiedenen Akteure, ein Konzept für Identifikatoren der Gesundheitsregister, aber auch die Ausgestaltung einer Fachgruppe von Bund, Kantonen und Verbänden zur Führung und Steuerung eines gemeinsamen gesamtheitlichen Datenmanagements. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 einen entsprechenden Bericht zur Kenntnis genommen und die betroffenen Departemente beauftragt, bis im Juli 2022 über das weitere Vorgehen Bericht zu erstatten.

Der Bericht gibt eine Übersicht über die während der ersten Phase der Covid-19-Pandemie umgesetzten Verbesserungsmassnahmen im Bereich des Datenmanagements im Gesundheitswesen und zeigt auf und wo noch Lücken bestehen. Aufgrund der Erkenntnisse zur Bewältigung der Pandemie, definiert der Bericht Grundsätze zum künftigen Datenmanagement. Er listet zudem fünf konkrete Massnahmen auf, mit denen der Umgang mit Daten im Gesundheitsbereich nachhaltig verbessert werden sollen. Dabei berücksichtigen die Massnahmen die hohe Komplexität im Umgang mit Daten für medizinische Leistungen.

Die Dienstleistungen im Gesundheitsbereich werden von vielen Akteuren geprägt. Dazu kommen eine grosse Regelungsdichte und anspruchsvollen Leistungen, welche über die künftige Lebensqualität der behandelten Personen entscheiden. Deshalb sind die Qualität, der Schutz, die Sicherheit und die jeweilige Dringlichkeit im Umgang mit den Daten zu berücksichtigen. Um das Datenmanagement im Gesundheitswesen zu verbessern, braucht es somit eine übergreifende Betrachtungsweise, die alle Akteure und alle föderalen Stufen einbezieht.

Als erste Massnahme wird das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt zusammen mit dem Koordinierten Sanitätsdienst (KSD) die Anforderungen zum Aufbau eines nationalen Registers der Gesundheitseinrichtungen im Spitalbereich zu erarbeiten. Die Kantone sollen dabei einbezogen werden. Dieses Register bildet die Grundlage, um den Informationsaustausch zwischen den Akteuren im Spitalbereich, dem Bund und der Kantone zu verbessern.

Als zweite Massnahmen wird das EDI beauftragt, gemeinsam mit dem KSD und der Bundeskanzlei (BK) ein Konzept für Identifikatoren der Gesundheitsregister zu erarbeiten. Damit soll eine Grundlage geschaffen werden, um die Akteure im Gesundheitswesen vollständig und eindeutig zu identifizieren. Dazu sollen die organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden.

Weiter wird das KSD beauftragt zusammen mit dem EDI, der BK und unter Einbezug der Kantone Konzepte zu prüfen, wie Prozesse für Datenmeldungen an die Behörden an einen Ort erfolgen können. Auch soll geprüft werden, mit welcher Technologie der Aufwand für die Akteure zur Datenübermittelung minimiert werden kann.

Zudem wird das EDI beauftragt, zusammen mit dem KSD und dem Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Datenauswertungen weiterzuentwickeln. Im Bundesamt für Statistik besteht bereits ein Kompetenzzentrum für Datenwissenschaften. Im Hinblick auf weitere Krisen soll dieses so ausgestaltet werden, dass eine gemeinsam nutzbare Datenanalyse-Infrastruktur zur Verfügung steht und der Daten- und Wissensaustausch etabliert sind. Damit sollen die Lageanalyse und -beurteilung intensiviert werden.

Als fünfte Massnahme wird das EDI beauftragt, zusammen mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz eine Fachgruppe für ein gesamtheitliches Datenmanagement im Gesundheitswesen zu konzipieren, in der zur Beschleunigung der Digitalisierung bereits bestehende Gremien integriert oder aufgelöst werden.

Die geplanten Massnahmen werden zu einer langfristigen, nachhaltigen Verbesserung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen beitragen.


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Koordinierter Sanitätsdienst - ab 2023 BABS
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