Bund unterzeichnet vier Verträge zur Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln

Bern, 13.12.2021 - Der Bund hat kürzlich mit vier in der Schweiz ansässigen Unternehmen Verträge zur Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln abgeschlossen. Die Verträge sind das Ergebnis einer Ausschreibung, die der Bund im Sommer 2021 im Rahmen seines Förderprogramms für Covid-19-Arzneimittel durchgeführt hat. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 27 Millionen Franken. Die neuen Medikamente sollen bis Ende 2022 erhältlich sein.

Infolge der Änderung des Covid-19-Gesetzes durch das Parlament im März dieses Jahres hat der Bundesrat im Mai 2021 die Schaffung eines Förderprogramms genehmigt, um für die Bevölkerung eine sichere und rasche Versorgung mit innovativen Arzneimitteln zur Behandlung von Covid-19 zu gewährleisten. Er beauftragte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Innosuisse mit der gemeinsamen Umsetzung dieses Programms.

Aufgrund der vom Bundesrat festgelegten Auswahlkriterien prüften von Innosuisse und BAG beauftragte Fachpersonen neun Finanzierungsgesuche. Schliesslich beschloss das BAG angesichts der Unterstützung für das Covid-19-Gesetz an der Volksabstimmung vom 28. November, vier Projekte von in der Schweiz ansässigen Unternehmen zu finanzieren. Die Verträge wurden mit folgenden Unternehmen abgeschlossen:

GeNeuro SA, für die Entwicklung eines monoklonalen Antikörpers zur Behandlung der Langzeitfolgen von Covid-19 (Long Covid) bei Patientinnen und Patienten, die an schweren neuropsychiatrischen Symptomen leiden;

Kinarus AG, für die Entwicklung einer oralen Kombinationstherapie mit antiviraler und entzündungshemmender Wirkung bei allen Schweregraden von Covid-19;

Memo Therapeutics AG, für die Entwicklung eines inhalativ oder intravenös anwendbaren monoklonalen Antikörpers zur Behandlung von Infektionen mit SARS-CoV-2, bei Patientinnen und Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19;

- Noorik Biopharmaceuticals AG, für die Entwicklung eines oral anwendbaren pulmonalen Vasodilatators, zur Vorbeugung von Atemversagen und zur Verringerung des Bedarfs an mechanischer Beatmung im Falle einer Hospitalisierung aufgrund von Covid-19.

Das Förderprogramm ist bis Ende 2022 befristet. Es soll die Entwicklung von potenziell wichtigen Medikamenten zur Bekämpfung von Covid-19 unterstützen. Im Gegenzug für diese Investitionen erhält der Bund Gegenleistungen, wie zum Beispiel ein Vorkaufsrecht.


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