Revision der Mittel- und Gegenständeliste abgeschlossen
Bern, 06.12.2021 - Das BAG hat die Revision der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) mit der Überprüfung von 98 Prozent des Kostenvolumens abgeschlossen. Zudem wurde die Kostenübernahme von weiteren Leistungen wie der Herpes Zoster Impfung und die Befreiung von der Franchise im Rahmen von Früherkennungsprogrammen von Darmkrebs geregelt.
Die MiGeL regelt die Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) von Mitteln und Gegenständen, die der Untersuchung oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Im Jahr 2015 wurde die Gesamtrevision der Mittel- und Gegenständeliste gestartet. Mit dem Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zu den neusten Änderungen der MiGeL sind nun 98 Prozent des Kostenvolumens der MiGeL überprüft und somit ist die Revision der MiGeL abgeschlossen. Mit den Senkungen der Höchstvergütungsbeträge (HVB), insbesondere bei den drei bezüglich Kostenvolumen grössten MiGeL-Positionen (Inkontinenzhilfen, Reagenzträger für Blutzuckerbestimmung und Stomaartikel) konnte ein jährliches Sparpotential von rund 40 Millionen Franken realisiert werden. Die Revision der MiGeL wird in eine periodische Überprüfung überführt.
Impfung gegen Herpes Zoster: Kostenübernahme
Herpes Zoster (HZ), auch Gürtelrose genannt, entsteht durch Reaktivierung des Varizella-Zoster-Virus. Dieses verursacht meist schon im Kindesalter Windpocken und verbleibt danach lebenslang im Körper. Akute Reaktivierungen des Virus führen zu Herpes Zoster und äussern sich durch einen schmerzhaften, nässenden Hautausschlag. Bei einigen Betroffenen führt Herpes Zoster zu Komplikationen wie chronische Schmerzen, und in seltenen Fällen zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen (bei Befall von Augen, Lunge oder Gehirn).
Mit dem neuen Subunit-Impfstoff (Shingrix®) ist ein hochwirksamer, anhaltender und auch bei immungeschwächten Personen sicherer Schutz vor Herpes Zoster möglich. Die Eidgenössische. Kommission für Impffragen (EKIF) und das BAG empfehlen allen Personen ab 65 Jahren, immunsupprimierten Patienten mit moderatem Risiko ab 50 Jahren und immunsupprimierten Hochrisikopatienten ab 18 Jahren sich mit dem neuen Impfstoff zu impfen (siehe separate Impfempfehlung von EKIF und BAG im BAG-Bulletin vom 22. November 2021).
Die OKP übernimmt die Impfung gegen Herpes Zoster mit Shingrix®, sobald dieser Impfstoff in die Spezialitätenliste aufgenommen wurde.
Früherkennung Darmkrebs: Befreiung von Franchise
Seit 2013 werden die Kosten von Leistungen zur Früherkennung von Darmkrebs im Alter von 50 bis 69 Jahren von der OKP übernommen. Verschiedene Kantone haben nach diesem Entscheid Früherkennungsprogramme lanciert. In 11 Kantonen (Waadt, Uri, Neuenburg, Jura, Genf, Wallis, Graubünden, St. Gallen, Tessin, Freiburg, Basel-Stadt) werden die Programme inzwischen durchgeführt. Auf Beschluss des EDI wurden die Programme in diesen Kantonen von der Franchise befreit und die KLV entsprechend angepasst.
Die Kantone Bern und Luzern haben nun jeweils einen Antrag auf Franchisenbefreiung ihres kantonalen Präventionsprogrammes gestellt. Das EDI hat entschieden, die Leistungen in diesen Programmen von der Franchise zu befreien.
Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge vorgenommen worden. Die Änderungen treten ab 1. Januar 2022 und weiteren Zeitpunkten in Kraft.
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